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Wie wir sehen, handelt es sich hier um besondere Fälle. Aber
selbst diese finden in der Praxis nicht immer die Beachtung der konsumgenossenschaftlichen
Einkäufer. Keiner übersieht besser die Marktlage
als die Einkäufer selbst. Sie decken sich darum ein, wenn es
ihnen günstig erscheint und machen, wenn es ein bevorstehender Konjunkturwechsel
bedingt, oft aber auch in weniger dringenden Fällen,
erst nachträglich dem Aufsichtsrat pro forma davon Mitteilung, bzw.
sie holen dann erst seine Genehmigung ein.
Auch was die Einführung neuer Artikel betrifft, muß bemerkt
werden, daß diese Bestimmung ebenfalls nicht mit ganzer Strenge
durchgeführt wird. „Wenn sich ein Verein, der bisher z. B. Scheuerbürsten
führte, nunmehr noch Kleiderbürsten zulegen will, so ist dies
kein neuer Bedarfsgegenstand, der nach § 30 des Musterstatuts unter
die Zuständigkeit der gemeinschaftlichen Sitzung fällt." 1 ) Die Bestimmung
ist aber insofern wichtig, als „damit die Erhöhung des Lagerbestandes
und die Einführung von vielleicht schwer verkäuflichen
Warengattungen vom Aufsichtsrate gutgeheißen werden muß"?)
Gegen die konsumgenossenschaftlichen Einkäufer selbst hat man
den Einwand erhoben, daß sie in ihrem ursprünglichen Berufe Arbeiter
gewesen seien und keine kaufmännische Vorbildung
genossen hätten. Ganz unberechtigt ist der Vorwurf nicht, und ich
möchte wohl behaupten, daß die Konsumgenossenschaftsbcwegung bereits
eine noch größere Ausdehnung gefunden hätte, wenn die leitenden
Beamten eine größere fachmännische Vorbildung von vornherein gehabt
hätten. Man berücksichtige aber andererseits, daß jene Arbeiter
sehr intelligente Arbeiter sind; sie haben sich besonders hervorgetan,
deshalb hat man sie zu Geschäftsführern gewählt. Die konsumgenossenschaftliche
Organisation ist ihnen übrigens nicht fremd, da es meist
Leute sind, die in der Konsumgenossenschaft schon als Aufsichtsratsmitglied
tätig waren oder sonst einen Posten in der Genossenschaft
bekleidet haben. Ein gewisses Maß organisatorischer Fähigkeit dürfte
ihnen überhaupt durch frühere Tätigkeit in der Gewerkschaftsbewegung
eigen sein. Sodann steigen diese Leute ja nicht sofort zum Geschäftsführer
einer großen Konsumgenossenschaft empor. Sie beginnen ihre
Laufbahn in kleinen Vereinen, und erst dann, wenn sie sich für ihren
Posten fähig erwiesen haben, werden sie zur Leitung größerer Konsumgenossenschaften
berufen. Sehr häufig kommt es auch vor, daß Arbeiter,
die ans Grund ihrer allgemeinen Tüchtigkeit zu Geschäftsführern
a ) Adolf Rupprecht, Konsumgenossenschaftliches Handbuch für Aufsichtsratsmitglieder
S. 38.
2 ) Ebenda S. 38.