Contents : Die konsumgenossenschaftliche Gütervermittlung, ihre Technik und wirtschaftliche Bedeutung

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Wie  wir  sehen,  handelt  es  sich  hier  um  besondere  Fälle.  Aber
selbst  diese  finden  in  der  Praxis  nicht  immer  die  Beachtung  der  konsumgenossenschaftlichen ­
  Einkäufer.  Keiner  übersieht  besser  die  Marktlage ­
  als  die  Einkäufer  selbst.  Sie  decken  sich  darum  ein,  wenn  es
ihnen  günstig  erscheint  und  machen,  wenn  es  ein  bevorstehender  Konjunkturwechsel ­
  bedingt,  oft  aber  auch  in  weniger  dringenden  Fällen,
erst  nachträglich  dem  Aufsichtsrat  pro  forma  davon  Mitteilung,  bzw.
sie  holen  dann  erst  seine  Genehmigung  ein.
Auch  was  die  Einführung  neuer  Artikel  betrifft,  muß  bemerkt
werden,  daß  diese  Bestimmung  ebenfalls  nicht  mit  ganzer  Strenge
durchgeführt  wird.  „Wenn  sich  ein  Verein,  der  bisher  z.  B.  Scheuerbürsten ­
  führte,  nunmehr  noch  Kleiderbürsten  zulegen  will,  so  ist  dies
kein  neuer  Bedarfsgegenstand,  der  nach  §  30  des  Musterstatuts  unter
die  Zuständigkeit  der  gemeinschaftlichen  Sitzung  fällt." 1 )  Die  Bestimmung ­
  ist  aber  insofern  wichtig,  als  „damit  die  Erhöhung  des  Lagerbestandes ­
  und  die  Einführung  von  vielleicht  schwer  verkäuflichen
Warengattungen  vom  Aufsichtsrate  gutgeheißen  werden  muß"?)
Gegen  die  konsumgenossenschaftlichen  Einkäufer  selbst  hat  man
den  Einwand  erhoben,  daß  sie  in  ihrem  ursprünglichen  Berufe  Arbeiter ­
  gewesen  seien  und  keine  kaufmännische  Vorbildung
genossen  hätten.  Ganz  unberechtigt  ist  der  Vorwurf  nicht,  und  ich
möchte  wohl  behaupten,  daß  die  Konsumgenossenschaftsbcwegung  bereits ­
  eine  noch  größere  Ausdehnung  gefunden  hätte,  wenn  die  leitenden
Beamten  eine  größere  fachmännische  Vorbildung  von  vornherein  gehabt ­
  hätten.  Man  berücksichtige  aber  andererseits,  daß  jene  Arbeiter
sehr  intelligente  Arbeiter  sind;  sie  haben  sich  besonders  hervorgetan,
deshalb  hat  man  sie  zu  Geschäftsführern  gewählt.  Die  konsumgenossenschaftliche ­
  Organisation  ist  ihnen  übrigens  nicht  fremd,  da  es  meist
Leute  sind,  die  in  der  Konsumgenossenschaft  schon  als  Aufsichtsratsmitglied ­
  tätig  waren  oder  sonst  einen  Posten  in  der  Genossenschaft
bekleidet  haben.  Ein  gewisses  Maß  organisatorischer  Fähigkeit  dürfte
ihnen  überhaupt  durch  frühere  Tätigkeit  in  der  Gewerkschaftsbewegung
eigen  sein.  Sodann  steigen  diese  Leute  ja  nicht  sofort  zum  Geschäftsführer ­
  einer  großen  Konsumgenossenschaft  empor.  Sie  beginnen  ihre
Laufbahn  in  kleinen  Vereinen,  und  erst  dann,  wenn  sie  sich  für  ihren
Posten  fähig  erwiesen  haben,  werden  sie  zur  Leitung  größerer  Konsumgenossenschaften ­
  berufen.  Sehr  häufig  kommt  es  auch  vor,  daß  Arbeiter, ­
  die  ans  Grund  ihrer  allgemeinen  Tüchtigkeit  zu  Geschäftsführern
a )  Adolf  Rupprecht,  Konsumgenossenschaftliches  Handbuch  für  Aufsichtsratsmitglieder ­
  S.  38.
2 )  Ebenda  S.  38.
            
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