Kleinbetrieb.
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tigen Einkaufs von Waren, die- für sein Absatzgebiet
in Betracht kommen? Außerdem gehen auch die Er
fahrungen und Fachkenntnisse, das Kapital und die
Arbeit, die Betriebsorganisation und die werbende
Kraft des ausgeschalteten Gliedes verloren. Kurzum,
es ist in einem jeden Einzelfalle genau zu überlegen,
ob es zweckmäßig ist, ein Zwischenglied zu umgehen.
§ 6. Nach dem Umfange des Handelsbetriebes.
Ebenso wie in der gewerblichen Produktion, so
lassen sich auch beim Handel die vorkommenden
Unternehmungseinheiten in 1. Kleinbetriebe und
2. Großbetriebe scheiden. Begriffe, die sich durch
aus nicht mit denen des Kleinhandels und Großhandels
decken. Hier wie dort gibt es kleine und große Be
triebe, und hier wie dort herrscht das natürliche
Streben der Fortentwicklung vom kleinen zum mitt
leren und schließlich zum großen Betriebe.
1. Die Grenze zwischen Klein- und Großbetrieben
des Handels läßt sich ebensowenig fest ziehen, wie die
jenige zwischen Klein- und Großbetrieben des Ge
werbes, sie verläuft aber dieser ähnlich. Als Klein
betrieb im Handel wird man einen Betrieb ansprechen
müssen, in dem nur ein verhältnismäßig kleines Ka
pital steckt, das auch in der Hauptsache vom Inhaber
eingebracht ist, der im wesentlichen auf der eigenen
Arbeitskraft des Inhabers ruht und deshalb
mit der Person des Inhabers, seinen Fähigkeiten eng
verknüpft ist. Eine strenge Scheidung zwischen privater
Haushalts- und Betriebswirtschaft fehlt in der Regel.
Die geringe Zahl der Hilfskräfte erübrigt
eine besondere Organisation, eine weitgehende Arbeits
teilung. Der Kundenkreis ist begrenzt, der Umsatz
mäßig. Dem Großbetrieb dagegen stehen bedeu
tendere Kapitalien zur Verfügung. Der Unter
nehmer (Inhaber) ist bestenfalls Leiter des
Ganzen, wenn er nicht überhaupt ganz zurücktritt und