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Zweiter Abschnitt.
Errichtung eines Handelsbetriebes.
Entsprechend der in der Einleitung umrissenen
Aufgabe dieser Arbeit kann es sich hier nicht darum
handeln, die verschiedenen Maßnahmen formaler Natur
aufzuzählen, die vom Gründer bei der Errichtung eines
Handelsbetriebes vorzunehmen sind (beispielsweise die
Anmeldungen bei den Behörden). Es soll vielmehr den
Erwägungen betriebswirtschaftlicher Art nachgegangen
werden, die der Unternehmer bei der Errichtung an
stellen muß und die sich auf die wirtschaftlichen Grund
lagen des Handelsbetriebes beziehen. Solche Grund
lagen sind die persönlichen und sachlichen Kräfte der
Unternehmung, deren Vorhandensein in ausreichendem
Maße Voraussetzung für ihren Erfolg ist. Die persön
lichen Kräfte sind in der Arbeit der in einem Betriebe
oder für ihn tätigen Personen und die sachlichen Kräfte
vor allem im' investierten Kapital, daneben aber auch
in der richtigen Auswahl des Niederlassungplatzes zu
erblicken. Es sind Erwägungen, die den Unternehmer
naturgemäß nicht nur bei der Errichtung ^es Betriebes
beschäftigen dürfen, die aber dabei zuerst und in be
sonderem Maße auftreten.
I. Der persönliche Betriebsfaktor: Die Arbeit.
§ 7. Die Person des Unternehmers.
Unter den in einem Betriebe tätigen Arbeitskräften
ist an erster Stelle der Unternehmer selbst zu