Full text: Handelsbetriebslehre

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Zweiter Abschnitt. 
Errichtung eines Handelsbetriebes. 
Entsprechend der in der Einleitung umrissenen 
Aufgabe dieser Arbeit kann es sich hier nicht darum 
handeln, die verschiedenen Maßnahmen formaler Natur 
aufzuzählen, die vom Gründer bei der Errichtung eines 
Handelsbetriebes vorzunehmen sind (beispielsweise die 
Anmeldungen bei den Behörden). Es soll vielmehr den 
Erwägungen betriebswirtschaftlicher Art nachgegangen 
werden, die der Unternehmer bei der Errichtung an 
stellen muß und die sich auf die wirtschaftlichen Grund 
lagen des Handelsbetriebes beziehen. Solche Grund 
lagen sind die persönlichen und sachlichen Kräfte der 
Unternehmung, deren Vorhandensein in ausreichendem 
Maße Voraussetzung für ihren Erfolg ist. Die persön 
lichen Kräfte sind in der Arbeit der in einem Betriebe 
oder für ihn tätigen Personen und die sachlichen Kräfte 
vor allem im' investierten Kapital, daneben aber auch 
in der richtigen Auswahl des Niederlassungplatzes zu 
erblicken. Es sind Erwägungen, die den Unternehmer 
naturgemäß nicht nur bei der Errichtung ^es Betriebes 
beschäftigen dürfen, die aber dabei zuerst und in be 
sonderem Maße auftreten. 
I. Der persönliche Betriebsfaktor: Die Arbeit. 
§ 7. Die Person des Unternehmers. 
Unter den in einem Betriebe tätigen Arbeitskräften 
ist an erster Stelle der Unternehmer selbst zu
	        
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