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Arbeiter Hug. .
der deutfhen Sozialverfidherungsgefekgebung !) brachten, durch
deren Einführung Bismarck wähnte, einftweilen genug für die
deutfche Arbeiterfchaft getan zu haben. Daß er fid darin in einem
Irrtum befand, trat mit einem Schlage zutage durch den groben
Rheinifjh-Wefltfälifjdgen Bergarbeiterftreik im Jahre
1889, der die Wünfhe der Arbeiterfhaft für die Zeiten der Ges
fundheit und Arbeitsfähigkeit, Wünfdhe in bezug auf
Sonntagsruhe, Arbeitszeit, Cohnjdhuß, weitergehenden S:auens und
Zugendlichenfhuß, der weiteren Öffentlichkeit zu Oh.en brachte,
Diefe Gedankengänge fanden ihren Niederfcdhlag in zwei kaifer.
Liden Erlaffen vom Sebruar 1890, in deren einem es heißt:
„So wertvoll und erfolgreig die dur die Gejeggebung und Ders
waltung zur Befferung der Lage des Arbeiterjtandes bisher ges
troffenen Maßnahmen find, fo erfüllen fie dod nit die ganze
Mir geftellte Aufgabe. Neben dem weiteren Ausbau der Arbeiters
verfidherungsgefeggebung find die beftehenden Dorjdhriften der Ges
werbeordnung über die Derhältniffe der Sabrikarbeiter einer Prüs
fung 3u unterziehen, um den auf diefem Gebiet laut gewordenen
Klagen und Wünfchen, foweit fie begründet find, gerecht zu werden.
Diejfe Prüfung hat davon auszugehen, daß es eine der Aufgaben
der Staatsgewalt ijt, die Seit, die Dauer und die Art der Arbeit
fo 3u regeln, daß die Erhaltung der Gefundheit, die Gebote der
Sittlichkeit, die wirt[qhaftliden Bedürfnifje der Arbeiter und ihr
Anfipruch auf gefeklihe Gleichberechtigung gewahrt bleiben.“
82. Die Arbeiterfhußggefege von 1891 und 1908.
Die Sebruarerlaffje bedeuten den Beginn einer neuen Ära in
der Gefchichte des deutfchen Arbeiterfhußes, als dejjen Förderer
vor allem die Minijfter von Berlepjh und Graf Pofa-
dowfky genannt werden müffen. Wenn aud die häufig als
„Arbeiterfdhußggefeg“ bezeidhnete Novelle zur R.G.0. vom
1. Juni 1891 lange nicht alle Erwartungen erfüllte, die die Ars
beiterfhaft felbijt, wie die fozialpolitijd} intereffierten Kreife darauf
gefeßt hatten, fo bedeutet fie doc einen wichtigen Anfang. Die
im Titel VII der R.G.O. niedergelegten Arbeiterfhugbejtimmune
gen brachten als wichtigjte Meuerungen: die Sonntagsruhe
für alle Arbeiter, gleichgültig weldjen Alters und welden Ge:
[qlechts, genaue Dorfchriften über die Befchaffenheit der Arbeits
räume, Betriebsvorrichtungen, Maljdhinen und Gerätjcdhaften zum
ıy S, Il. Teil, 5.86 ff.
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