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iqüjfe mit dem Recht der £ohnbegutadhtung auszuftatten,
was hinter den Wünfdhen der Arbeitnehmerfhaft aller politijhen
Richtungen, aber audz hinter denen der bürgerlichen Sozialrefor-
mer weit zurücblieb. Die £ohnpolitik der Militär-
behörden während des Krieges, die im wefentliden auf die
autoritäre Seltfegung von Mindejtlöhnen hinauslief,
hat weite Kreije darüber belehrt, daß die daraus erwadjfenden
Vorteile die Nachteile weit überwiegen, und der Entwurf zu einem
neuen Heimarbeitsgefjeß tedhnet daher mit der Umgejtaltung der
bisherigen Fachausfhüffe zu regelrechten Lohnämtern, die das
Recht haben follen, in gemeinfamen Beratungen von Arbeitgebern
und Arbeitnehmern reqhtsverbindlihe Lohntarife aufzu«
itellen. Dies foll jedoh nur für foldje Hausindujtrien oder in
foldjen Bezirken gefhehen, wo die Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-
organijationen 3U hat find, um auf dem Wege der freien
Dereinbarung zu Tarifab{hlüjfen zu kommen. Diejer Weg
fol ftets bevorzugt werden. Man redjnet alfo damit, daß die
£ohnämter für die Heimarbeit nur während einer Übergangszeit
bejtehen und ihre Tätigkeit fofort einjtellen, wenn die freie Tarif-
bewegung an ihre Stelle treten kann.
8 3. Lohntarife.
Die freie Dereinbarung zwifhen dem einzelnen Arbeitgeber und
dem einzelnen Arbeitnehmer über die Höhe und Art der LohHn-
zahlung ift im Laufe der Zeit immer mehr durd kollek-
tive Abmadgungen, fogenannte Tarifverträge, erfekt
worden, die zwifjden Organijationen von Arbeitnehmern (Gewerk-
idhaften) und einzelnen oder mehreren Arbeitgebern oder Arbeit:
geberorganifationen abgefchlofjen werden und entweder auf einen
oder mehrere Betriebe oder auf ganze Indujtrien Anwendung
finden. Über derartige Kollektivverträge im allgemeinen, ihre
rechtlichen Grundlagen und ihre wirtfhaftligh-foziale Bedeutung
(vgl. I. Teil, 3. Kap. 86 S. 50). An diefer Stelle kann nur
auf die Regelung des Lohns durdz Tarifverträge eingegangen
werden. Die: modernen Tarifverträge der Grokbetriebe weifen
zahlreide Lohn: und Gehaltsabftufungen nadz der Art der ge:
leijteten Arbeit und eine dauernd zunehmende Staffelung der Ent»
Lohnung nad) der Dauer der Berufszugehörigkeit, dem
Lebensalter, dem Samilienjtand, häufig audy nad dem
Gefhlecht auf. Es gibt Tarifverträge, welde nur Seitlöhne
vorjehen, andere, die nur Stüclohnfäge enthalten, wieder