fullscreen: Die Handelskammern

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Geschichte der 
österreichisch- 
ungarischen 
Handels 
kammern. 
Politische 
Stellung der 
Handels 
kammern in 
Oesterreich. 
Oesterreich-Ungarn. 
Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts fehlten im größten 
Teile Oesterreich-Ungarns Interessenvertretungen von Handel und 
Gewerbe. Nur die lombardisch-venezianischen Provinzen des 
Kaisertums besaßen aus der Napoleonischen Zeit her Handels 
kammern, welche die italienische Regierung im Jahre 1811 als 
Regierungsorgane zur Aufsicht über Handel und Industrie ge 
gründet hatte. In den anderen Ländern der österreich-ungarischen 
Monarchie lag die Verwaltung der Handels- und Gewerbe 
interessen ganz in den Händen der Regierungsbehörden, welche 
durch eine Reihe von Vereinen mit Rat unterstützt wurden. 
Diese in jener Zeit aus der eigenen Initiative der Geschäftswelt 
heraus entstandenen Vereine erlangten einigen Einfluß auf die 
Gesetzgebung und Verwaltung. Die durch die Entstehung der 
Eisenbahnen, den Niedergang des Kleingewerbes usw. hervor 
gerufenen wirtschaftlichen Wandlungen einerseits, die durch die 
politischen Wirren des Jahres 1848 hervorgerufenen Neuerungen 
in der Staatsverfassung und -Verwaltung (wie besonders die Er 
richtung eines besonderen Ministeriums für Handel und Gewerbe) 
andererseits, weckten hei den Staatsbehörden das Bedürfnis nach 
der Mitarbeit der Geschäftswelt an der Fürsorge für Handel und 
Gewerbe. Noch im Jahre 1848 wurde durch einen provisorischen 
Ministerialerlaß die Errichtung von Handelskammern an allen 
wirtschaftlich wichtigen Orten vorgeschrieben, auf Grund dessen 
aber nur zu Wien eine Kammer errichtet wurde. Im Jahre 1850 
wurde der Erlaß durch ein ebenfalls provisorisches Gesetz ersetzt, 
welches in Oesterreich 26, in Ungarn und Lombardei-Venetien 
je 17 Handelskammern errichtete und die Befugnisse der Kammern 
gegenüber dem Gesetze von 1848 nur unwesentlich änderte. In 
kurzer Zeit kam die Konstituierung sämtlicher Kammern zustande. 
Bei der Neugestaltung der österreich-ungarischen Monarchie 
nach den Ereignissen des Jahres 1866 erfolgte auch eine Neu 
organisation des Handelskammerwesens, welche für Ungarn durch 
Gesetz vom 30. April 1868 und in wesentlich anderer Weise für 
Oesterreich durch Gesetz vom 29. Juni 1868 bestimmt wurde. Das 
ungarische Gesetz ist noch heute unverändert in Kraft, während 
das für die österreichische Reichshälfte durch das Gesetz vom 
30. Juni 1901 eine kieine, nur vorübergehende Abänderung der 
Mandatsdauer erfuhr. 
Oesterreich. 
Die österreichischen Handelskammern unterscheiden sieh von 
denen Ungarns und der meisten europäischen Staaten durch ihre 
wichtigen politischen Befugnisse und Aufgaben. Sie wirken nicht 
nur auf die Parlamente und Verwaltungsbehörden von außen her 
ein, sondern sind selbst in ihnen vertreten.
	        
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