Full text : Finanzwissenschaft

IX.  Abschnitt.  Die  sozialen  Ausgaben.

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Organen  und  damit  Steigerung  der  Gehalte  des  richterlichen  Personals; ­
  e)  größere  Anforderungen  an  die  menschenwürdige  Behandlung ­
  der  Sträflinge,  also  dementsprechend  größere  Anforderung  an
die  Ubiquitäten,  die  Unterbringung  und  Verpflegung  der  Sträflinge;
f)  Ausdehnung  der  Straftätigkeit  auf  Jugendliche  (Jugendgerichte);
g)  Patronage;  h)  Einführung  des  mündlichen  Verfahrens,  das  in
der  Kegel  die  Anstellung  eines  größeren  Personals  erfordert.  Nach
anderer  Richtung  hin  kann  die  Mündlichkeit  durch  Vereinfachung
des  Verfahrens  eine  Herabminderung  der  Kosten  herbeiführen.
Überhaupt  läßt  sich  auf  folgende  Umstände  hinweisen,  die  wieder
eine  Abnahme  der  Ausgaben  herbeizuführen  vermögen:  a)  landwirtschaftliche ­
  und  gewerbliche  Betätigung  der  Sträflinge;  b)  Einführung
der  Schwurgerichte,  die  die  unentgeltliche  Mitwirkung  des  Laienelementes ­
  herbeiführen.
Die  Kosten  der  Justizpflege  lassen  sich  auf  folgende  Gruppen
verteilen:  a)  Zentralverwaltung;  b)  Kodifikation;  c)  Gerichtsverfassung; ­
  d)  Gefängniswesen.
In  Ungarn  haben  die  Kosten  für  die  Justizpflege  das  Staatsbudget ­
  mit  dem  Betrage  von  58,0  Millionen  Kronen  (1913)  belastet.
Demnach  haben  diese  Ausgaben  4,4  Prozent  der  ordentlichen  Ausgaben ­
  betragen.  Pro  Kopf  der  Bevölkerung  ergeben  sich  folgende
Resultate:

Preußen  (1916/17)

5,31

Mark,

Österreich  (1915/16)

3,12

Kronen,

Ungarn  (1913)

2,75

>7

Niederlande  (1917)

2,09

Gulden,

Dänemark  (1917)

3,65

Kronen,

Frankreich  (1916)

1,44

Frank,

Schweden  (1917)

0,94

Kronen.

IX.  Absch

nitt.

Die  sozialen  Ausgaben.
Der  Staat  hat  in  der  Neuzeit  die  Pflicht  gefühlt,  in  die  gesellschaftlichen ­
  Verhältnisse  gestaltend  einzugreifen  und  namentlich  die
Organisation  und  den  Schutz  der  arbeitenden  Gesellschaft  zu  befördern. ­
  Eine  Reihe  von  Anstalten  und  Tätigkeiten  fiel  so  in  das
Bereich  der  Staatsverwaltung,  die  hierdurch  ein  ganz  neues  Gepräge
erhielt.  Die  sich  hier  ergebenden  Aufgaben  —  losgelöst  von  dem
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Föld  es,  Finanz  Wissenschaft.  °
            
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