II. Abschnitt. Einzelne Arten der Regalien.
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geltend machen, trotzdem sagen wir nicht, daß die dort konstitu
ierten Preise den Preischarakter verlieren und zu steuerartigen
Leistungen werden.
Es ist eine lehrreiche Erscheinung, daß manche Regalien, in-
solange dieselben als Einnahmsquellen behandelt wurden, anstatt
Einkommen Defizit ergaben, dagegen jetzt, wo das Einnahmeprinzip
aufgegeben wurde und die betreffenden Institute rein als wichtige
Institute des öffentlichen Lebens behandelt werden, bedeutende Ein
nahmen liefern.
Wenn die Regalien im allgemeinen aus der Finanzwissenschaft
auch verschwinden, so verbleibt doch ihre historische Bedeutung,
die darin besteht, daß eigentlich die Regalien das erste staatswirt
schaftliche Gebilde vertreten, aus dem sich dann später die wichtige
Gruppe der Steuern ausscheidet.
II. Abschnitt.
Einzelne Arten der Regalien.
Von den Regalien haben sich namentlich die folgenden bis in
die Gegenwart erhalten.
1. Das Münzregale. Dieses Regale verwaltet der Staat
gegenwärtig im Interesse der Volkswirtschaft, die Behandlung der
hierher gehörigen Fragen fällt in das Gebiet der Volkswirtschafts-
politik. In früherer Zeit hat der Staat auch hier finanzielle Inter
essen verfolgt, gegenwärtig sind nur die Interessen eines realen, ge
sunden Geldumlaufes maßgebend. Dementsprechend Prinzip, daß
der Staat im Schlagschatz bloß für die Prägekosten Deckung suche.
In neuerer Zeit begegnen wir sogar der Auffassung, daß der Staat
die Prägung als Staatsaufgabe betrachte und dementsprechend die
Prägekosten selbst trage, wie dies in England der Fall ist.
2. Das Post- und Telegraphenregale. Auch das Post
um! Telegraphenregale verwaltet der Staat nicht aus finanziellem Ge
sichtspunkte ; die Gebühren sind dementsprechend auf das geringste
Maß beschränkt, da hier bedeutende volkswirtschaftliche und kul
turelle Interessen im Spiele sind. Trotz der Geringheit der Ge
bühren liefert namentlich die Post in mehreren Staaten bedeutende
Einnahmen.
3. Das Lottoregale. Die Menschen haben zu allen Zeiten
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