Full text: Finanzwissenschaft

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•4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
1841: 76.9 Prozent 
1871: 56,8 
1913: 69,1 
Die indirekten Steuern haben also stets den größeren Teil 
der Steuereinnahme geliefert, doch hat dieses Verhältnis in der 
zweiten Hälfte des XIX. Jahrhunderts wesentlich abgenommen, um 
erst in den letzten Jahren wieder zu steigen. 
II. Abschnitt. 
Ertragssteuern. 
1. Mit der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse, mit der 
fortschreitenden Verwendung des Vermögens zu produktiven Zwecken, 
werden sicherere Grundlagen für die Besteuerung gesucht; zu diesen 
gehört der wirtschaftliche Ertrag der Vermögensgegenstände. Die 
Steuern werden zu Ertragssteuern, deren Kriterion darin besteht, 
daß die Festsetzung der Steuerschuld auf Grund des jährlichen 
Ertrages des Steuerobjektes geschieht. In ihrer primitiven Form 
sind die Eltragssteuern Bohertragssteuern, während im Verlaufe 
der weiteren Entwicklung die Besteuerung des Reinertrages in den 
Vordergrund tritt. Die Ertragsbesteuerung bezeichnet jedenfalls 
einen höheren Typus der Besteuerung. Zu ihren Vorteilen gehören 
namentlich folgende: a) Billigkeit und Sicherheit der Festsetzung 
der Steuerpflicht, sobald die nötigen Daten vorhanden sind; die 
Steuerumlegung erleichtert auch der Umstand, daß dieselbe nicht auf 
Grund der tatsächlichen, sondern bloß der durchschnittlichen Daten 
erfolgt, b) Mit dem vorangehenden Umstande hängt zusammen, daß 
bei den Ertragssteuem die Steuersubjekte von belästigenden Be 
kenntnissen verschont bleiben , ebenso von der inquisitorischen 
Nachforschung nach den individuellen Verhältnissen; c) in der Regel 
ist die Steuereinhebung nicht schwierig, da bei der Beständigkeit 
der Steuerleistung das Individuum die Steuer gewohnt ist, häufig von 
dem Werte des Steuer Objektes bereits in Abzug brachte oder in 
dem geringeren Kaufpreis amortisierte resp. dieselbe als Reallast 
betrachtet; d) als Vorteil der Ertragssteuer wird oft auch der Um 
stand betrachtet, daß nicht bloß die wirkliche Produktivität, sondern- 
auch die Produktionsfähigkeit besteuert wird. Doch ist dies kaum 
als Vorteil zu bezeichnen. Denn wenn Produktionsquellen nicht
	        
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