Full text : Finanzwissenschaft

F.  III.  Abschnitt.  Die  einmalige  Vermögenssteuer.

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zu  ganz  unmöglichen  Verhältnissen,  da  ja  verschiedene  Güter  ganz
verschiedene  Ansprüche  an  Behandlung,  Verkehrsetzung  usw.  stellen.
Auch  ist  sehr  zu  befürchten,  daß  starke  Hinterziehungen  stattfinden
werden  und  daß  die  Gefahr  nicht  ausgeschlossen  ist,  daß  die  naturellen ­
  Eingänge  nicht  zur  Schuldentilgung  werden  verwendet  werden.
Natürlich  müßte  die  Vermögenssteuer  um  nicht  ungerecht  zu  sein,
eine  Ergänzung  in  einer  einmaligen  Einkommensteuer  finden,  zur
Heranziehung  jener  kräftigen  Steuersubjekte,  die  wohl  kein  Vermögen, ­
  aber  ein  hohes  Einkommen  besitzen.  Eine  große  Gefahr
einer  einmaligen  Vermögenssteuer  besteht  auch  darin,  daß  sie  nicht
nur  das  Privatvermögen  verkürzt  und  so  einerseits  auf  Produktion,
andererseits  auf  Konsumtion  schädlich  einwirkt,  sondern  auch  darin,
daß  sie  von  der  Vermögensbildung  abschrecken  wird,  da  viele  die
Furcht  nicht  loswerden,  daß  die  einmalige  Vermögenssteuer  eine
mehrmalige  werden  wird.  C’est  le  premier  pas  qui  coüte.  Die
Hingabe  des  Vermögens  ist  auch  Hingabe  des  daraus  fließenden
Einkommens,  der  Frucht  des  Vermögens.  Mit  Recht  hebt  Dietzel
die  außerordentlichen  Mobilisierungsschwierigkeiten  bei  der  Durchführung ­
  der  Einmaligen  hervor;  kolossale  Summen  wechseln  ihren
Platz,  indem  der  Staat  die  Kriegsaniehen  einzieht,  was  von  Seite
der  Einzelnen  die  in  Verkehrsetzung  von  kolossalen  Summen  an
Geld,  an  Wertpapiermengen,  an  Forderungen  in  landwirtschaftlichen
und  Kapitalgütem  notwendig  macht.  Auch  weist  Dietzel  darauf
hin,  daß  große  Ungleichheiten  und  Ungerechtigkeiten  unvermeidlich
sind,  da  diejenigen,  die  die  Steuer  zu  tragen  haben,  zu  ungleichen
Bedingungen  Anlehen  werden  aufnehmen  müssen  und  von  Gütern
verschiedenen  Ertrags  sich  lossagen  müssen.  Auch  die  außerordentliche ­
  Schwierigkeit  der  Veranlagung  kann  nicht  außer  acht  bleiben,
da  ja  die  Erfahrung  bei  der  minimalen  Ergänzungssteuer  dies  zur
Genüge  beweist.  Darum  meint  Dietzel,  daß  vor  allererst  eine  gründliche ­
  Reform  der  Veranlagung  Platz  greifen  müßte,  was  auch  Jahre
beansprucht.  Während  manche  der  Ansicht  sind,  daß  die  Vermögenssteuer ­
  gleich  bei  Eintritt  des  Friedens  durchzuführen  wäre,  erinnert
Dietzel  mit  Recht  daran,  daß  dieser  Zeitpunkt  immense  Umwälzungen ­
  im  wirtschaftlichen  Leben  mit  sich  bringen  wird,  so  daß
es  ein  großer  Fehler  wäre,  diese  noch  mit  der  großen  Konfiskation
zu  komplizieren.  Ein  Fehler  der  Einmaligen  liegt  auch  dann,  daß
sie  natürlich  die  später  folgenden  Veränderungen  im  Vermögen
nicht  in  Betracht  zieht,  wofür  unbedingt  gesorgt  werden  mußte.
Dietzel 1 )  schließt  seine  Abhandlung  mit  folgendem  zusammeni)

  Die  Neuordnung  der  deutschen  Finanzwirtschaft  (München  u.  Leipzig  1918).
            
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