Full text: Finanzwissenschaft

F. I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 
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in Frankreich 20 Prozent; in Spanien 20 Prozent; in Italien 
22 P In° Z d2' direkten Linie nnd zwischen Eheleuten ist der Steuer- 
fuß (nach Schanz) folgender: 
Deszendenten 
1—15 Prozent 
1-5 >, 
1,38 „ 
1,40 „ 
1,25-4- 
0.80—3,60 
England 
Frankreich 
Niederlande 
Belgien 
Österreich 
Italien 
>7 
Eheleute 
1—15 Prozent 
3,75-9,— 
5,52 
5,5 
1,25-4,- 
3-6,60 
>1 
1? 
c) Die Steuern von verbrauchten Steuerquellen 
resp. die Verzehrungssteuern. 
I. Abschnitt. 
Allgemeine Lehren. 
1 Prinzipien der Verzehrungssteuern. Die Bedeutung 
der Verzehrungssteuern haben wir an anderer Stelle erörtert. Jetzt 
erübrigt nur die Aufgabe, die praktische Durchführung der Idee 
des Verzehrungssteuersystemes zu untersuchen, mit Rücksicht auf 
die allgemeinen Voraussetzungen, die Organisation und die Oegen- 
Stan< Was e die Voraussetzungen der Verzehrungssteuern betrifft, so 
unterliegt es keinem Zweifel, daß die rationelle Funktion der Ver 
zehrungssteuern davon abhängt, daß die Verzehrungssteuern sowohl 
den volkswirtschaftlichen, als den finanziellen Gesichtspunkten ent- 
snrechen. Demgemäß können wir folgende Postulate aufstellen. 
a ) Die Verzehrungssteuern sollen nicht die Gegenstände des ersten, 
mientbehrUchen Leb,„,bedarf«« belasten, da sie Jg 
rechte Belastung der unteren Klassen verursachen wurde . 
Berück^chtigung dieses Gesichtspunktes sollen sie trotzdem vor 
nehmlich solch! Gegenstände treffen, welche Gegenstände Jns 
Massenkonsums sind, da sie sonst nur geringe Einkünfte bmt 
würden und die Unannehmlichkeit der Steuer in keinem Verhalt 
nisse zu deren Resultate stünden. Diesem Erfordernis kann um so
	        
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