Full text: Finanzwissenschaft

J. Das internationale Steuer wesen. 
569 
Sonstige Reichssteuern einseht. 2 0 / 0 Anteil an der 
Wechselstempelsteuer 9.97 Mill. M. 
c) Leistungen an das Deutsche Reich: 
Matrikularbeiträge 
160.36 
J. Das internationale Steuerwesen. 
Mit der Entwicklung des internationalen Verkehrs entwickelte 
sich auch auf dem Gebiete der Finanz ein internationales Leben, 
welches sich namentlich auf dem Gebiete des Steuerwesens und 
des Schuldenwesens kundgibt insofern, als es in das Leben der 
einzelnen Staaten eingreift. Ein vollständiges internationales Finanz 
wesen fehlt noch heute, weil es noch kein internationales Staatswesen, 
keinen internationalen Finanz Organismus gibt, wenn wir von jenen 
Organisationen absehen, die vor dem Kriege auf verschiedenen Ge 
bieten der Wissenschaft und der Wirtschaft (Weltpostverein, inter 
nationales landwirtschaftliches Institut, Rom, Bureau für internatio 
nalen Arbeiterschutz, für Arbeitslosigkeit, für Statistik usw.) ab 
sehen. Auch diese Organisationen sind nur zum Teil direkt staat 
lich organisiert. Bei einem Teile handelt es sich um private 
Schöpfungen, die vom Staate subventioniert werden (Parlamentarische 
Union), oder bloß wieder um Vereine (Akademien usw.), die unter 
stützt werden. Ein wichtiges Gebiet des internationalen Finanz 
wesens bildet der öffentliche Kredit, wovon an anderer Stelle die 
Rede sein wird. An dieser Stelle soll bloß das internationale Steuer 
wesen kurz erörtert werden. 
Im Grunde genommen ist unter internationalem Steuerwesen 
hauptsächlich das Problem zu lösen, wie sich das Steuerwesen eines 
Staates einerseits den Ausländern gegenüber, anderseits jenen In 
ländern gegenüber verhalten soll, die aus im Auslande befindlichen 
Steuerquellen schöpfen, teils aus dort befindlichem Eigentum, teils 
aus dort betriebener Tätigkeit. Da hier verschiedene Staaten 
interessiert sind, so bildet natürlich die Grundlage jeder rationellen und 
gerechten Ordnung die Reziprozität. Mit Recht sagt daher Stein, 
daß die Reziprozität das entscheidende Moment bildet, „selbst da, 
wo man sie nicht anerkennen will, macht sie sich von selbst geltend, 
und ordnet praktisch, was theoretisch zweifelhaft erscheinen mag 1 ). 
*) Finanzwissenschaft I. 8. 85.
	        
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