Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Wie wir bereits an anderer Stelle hervorgehoben haben, ist 
das internationale Steuerwesen auf der prinzipiellen Grundlage auf 
zubauen, daß die Besteuerung dort zu vollziehen ist, wo die Steuer 
quelle sich befindet, und daß Doppelbesteuerung vermieden werden 
muß, was namentlich bei dem großen Steuerdruck, der sich nach 
dem Weltkriege geltend machen wird, nach Möglichkeit anzu 
streben ist. Wir sehen hierin, daß die internationale Besteuerung 
namentlich bei den direkten Steuern von Wichtigkeit ist, wo der 
Staat die Steuerquellen unmittelbar aufsuchen muß, während hei 
Gebühren, indirekten Steuern die Zahlungspflicht an solche Momente 
gebunden ist, die eine Entscheidung über dieselbe überflüssig machen 
Ein Ausländer, der im Inlande verzehrungssteuerpflichtige Gegen 
stände konsumiert, die Tätigkeit der Behörden in Anspruch nimmt, 
wird ebenso wie der Inländer zahlungspflichtig sein; der Inländer hin 
gegen, der im Auslande konsumiert, im Auslande die Behörden in 
Anspruch nimmt, wird im Inlande keine Zahlung zu leisten haben. 
Die Fragen des internationalen Steuerwesens gewinnen an Be 
deutung namentlich mit der Verbreitung der persönlichen Steuern. 
Bei der Grundsteuer ist es klar, daß der Ertrag einen Teil des 
Nationaleinkommens und Nationalvermögens jenes Staates bildet, wo 
sich das Grundstück befindet, obwohl auch hier die Höhe des Er 
trages immer auch von der Mitwirkung des Individuums beeinflußt 
wird. Beim persönlichen Einkommen können sich aber die Fälle 
komplizierter gestalten. Soll der Saisonarbeiter, der sein Einkommen 
vielleicht in Gänze in einer im Auslande verbrachten kurzen Ar 
beitszeit erwarb, im Auslande oder im Inlande besteuert werden? 
Ist es gerechterweise durchführbar, daß ein Individuum, dessen ge 
samtes Einkommen aus dem Auslande stammt, im Inlande über 
haupt von persönlichen Steuern befreit sei ? Dabei ist noch folgen 
des in Betracht zu ziehen. Wenn die aus verschiedenen Territorien 
bezogenen Einkommen in keine Beziehung zueinander gebracht 
werden, so wird bei progressiver Steuerleistung immer eine geringere 
Steuerlast sich ergeben und derjenige im Nachteil sein, der sein 
ganzes Einkommen, sein ganzes Vermögen im Inlande zur Besteue 
rung darbieten muß. Ebenso können sich Differenzen daraus er 
geben, daß wohl Inland und Ausland die betreffende Steuer anwendet, 
aber in dem einen Staate der Steuerfuß höher ist, als in dem 
anderen, davon abgesehen, daß sich in der Strenge, in der Wirk 
samkeit der Steuerverwaltung große Verschiedenheiten zeigen können, 
in dem einen eine ganz laxe, in dem anderen eine strenge Ver 
waltung tätig ist. 
Von den Fragen, die eigentlich den einzelnen Steuerträger in
	        
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