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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Wie wir bereits an anderer Stelle hervorgehoben haben, ist
das internationale Steuerwesen auf der prinzipiellen Grundlage auf
zubauen, daß die Besteuerung dort zu vollziehen ist, wo die Steuer
quelle sich befindet, und daß Doppelbesteuerung vermieden werden
muß, was namentlich bei dem großen Steuerdruck, der sich nach
dem Weltkriege geltend machen wird, nach Möglichkeit anzu
streben ist. Wir sehen hierin, daß die internationale Besteuerung
namentlich bei den direkten Steuern von Wichtigkeit ist, wo der
Staat die Steuerquellen unmittelbar aufsuchen muß, während hei
Gebühren, indirekten Steuern die Zahlungspflicht an solche Momente
gebunden ist, die eine Entscheidung über dieselbe überflüssig machen
Ein Ausländer, der im Inlande verzehrungssteuerpflichtige Gegen
stände konsumiert, die Tätigkeit der Behörden in Anspruch nimmt,
wird ebenso wie der Inländer zahlungspflichtig sein; der Inländer hin
gegen, der im Auslande konsumiert, im Auslande die Behörden in
Anspruch nimmt, wird im Inlande keine Zahlung zu leisten haben.
Die Fragen des internationalen Steuerwesens gewinnen an Be
deutung namentlich mit der Verbreitung der persönlichen Steuern.
Bei der Grundsteuer ist es klar, daß der Ertrag einen Teil des
Nationaleinkommens und Nationalvermögens jenes Staates bildet, wo
sich das Grundstück befindet, obwohl auch hier die Höhe des Er
trages immer auch von der Mitwirkung des Individuums beeinflußt
wird. Beim persönlichen Einkommen können sich aber die Fälle
komplizierter gestalten. Soll der Saisonarbeiter, der sein Einkommen
vielleicht in Gänze in einer im Auslande verbrachten kurzen Ar
beitszeit erwarb, im Auslande oder im Inlande besteuert werden?
Ist es gerechterweise durchführbar, daß ein Individuum, dessen ge
samtes Einkommen aus dem Auslande stammt, im Inlande über
haupt von persönlichen Steuern befreit sei ? Dabei ist noch folgen
des in Betracht zu ziehen. Wenn die aus verschiedenen Territorien
bezogenen Einkommen in keine Beziehung zueinander gebracht
werden, so wird bei progressiver Steuerleistung immer eine geringere
Steuerlast sich ergeben und derjenige im Nachteil sein, der sein
ganzes Einkommen, sein ganzes Vermögen im Inlande zur Besteue
rung darbieten muß. Ebenso können sich Differenzen daraus er
geben, daß wohl Inland und Ausland die betreffende Steuer anwendet,
aber in dem einen Staate der Steuerfuß höher ist, als in dem
anderen, davon abgesehen, daß sich in der Strenge, in der Wirk
samkeit der Steuerverwaltung große Verschiedenheiten zeigen können,
in dem einen eine ganz laxe, in dem anderen eine strenge Ver
waltung tätig ist.
Von den Fragen, die eigentlich den einzelnen Steuerträger in