Full text : Finanzwissenschaft

IV.  Abschnitt.  Die  verschiedenen  Arten  der  Staatsschulden.

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verschwindet,  dagegen  den  Nachteil,  daß  die  jährliche  Last,  die  der
Staatskredit  verursacht,  größer  ist  und  daß  der  Fall  vorkommen
mag,  daß  der  Staat  diesen  Verpflichtungen  nur  unter  drückenden
Umständen  zu  entsprechen  vermag,  eventuell  zur  Aufnahme
drückender  Schulden  gezwungen  ist.  Namentlich  bei  ungünstiger
Lage  des  Staatskredites  und  des  Geldverkehrs  können  Tilgungsanlehen
  einen  starken  Druck  verursachen  und  große  Opfer  erfordern. ­
  Das  Tilgungsaniehen  bindet  den  Staat  überhaupt  stärker.
Dem  gegenüber  sind  Eentenanlehen  Schulden,  bei  denen  der  Staat
sich  hinsichtlich  der  Art  und  der  Zeit  der  Rückzahlung  nach  keiner
Richtung  hin  bindet.  Die  Rückzahlung  geschieht  dann  und  derart,
wenn  und  wie  der  Staat  es  für  sich  als  vorteilhaft  erachtet.  Hierdurch ­
  entgeht  der  Staat  den  Nachteilen,  welche  mit  den  Tilgungsaniehen ­
  verbunden  sind.  Freilich  wird  bei  etwas  leichtfertiger
Führung  der  Finanzen  diese  Anlehensart  leicht  dahin  führen,  daß
die  Tilgung  überhaupt  als  überflüssig  erachtet  wird,  was  jedoch  ein
großer  Irrtum  ist.  Mit  Rentenanlehen  soll  nur  vermieden  werden,
daß  der  Staat  dann  zur  Tilgung  gezwungen  werde,  wenn  diese  für
ihn  sehr  kostspielig  ist,  nicht  aber,  daß  auch  dann  die  Schuldentilgung ­
  unterbleibe,  wenn  die  günstige  Lage  des  Staatshaushaltes
dies  gestattet.  Die  gänzliche  Unterlassung  der  Tilgung  wir<J  ja
endlich  dahin  führen,  daß  die  neuere  Inanspruchnahme  des  Staatskredites ­
  unmöglich  wird.  Die  Rentenschuld  ist  ganz  besonders
dazu  geeignet,  als  Anlagepapier,  namentlich  für  die  große  Menge
der  kleinen  Sparer  zu  dienen,  wodurch  in  den  breiten  Kreisen  des
Volkes  die  Sparsamkeit  und  Kapitalbildung  angeregt  wird,  daß  sich
die  Staatsschuld  auf  alle  Angehörige  des  Staates  ausdehnt  und
demokratisiert  wird,  wodurch  hinwieder  das  Interesse  des  Volkes
an  der  Beständigkeit  und  ruhigen  Gestaltung  der  politischen  Zustände ­
  erhöht  wird.  Namentlich  in  Staaten  mit  wachsendem  Volksreichtum ­
  bieten  die  Rentenanlehen  den  Vorteil  des  ständigen  Zinsengenusses. ­
  Vorteil  der  Rentenanlehen  ist  überdies  die  einfachere
und  leichtere  Schuldenverwaltung.  Trotz  dieser  Vorteile  hat  die
Rentenschuld  die  Tilgungsaniehen  nicht  gänzlich  verdrängt,  ja  in
den  letzten  Jahren  vor  dem  Weltkriege  war  es  wahrzunehmen,  daß
die  Staaten  in  gewissen  Fällen  den  Tilgungsaniehen  Vorzug  boten.
Die  Rentenschuld  ist  dem  Gesagten  gemäß  und  von  Seite  des
Staates  in  der  Regel  kündbar.  Doch  gibt  es  auch  unkündbare
Rentenanlehen,  namentlich  dann,  wenn  die  Schuld  überhaupt
nicht  auf  ein  bestimmtes  Kapital  lautet,  sondern  nur  auf  Zinszahlung;
übrigens  kommt  auch  hier  Kündbarkeit  vor.  Eine  veraltete  Form
der  Rentenschuld  ist  die  Leibrentenschuld,  wo  der  Staat  in
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Fold  es,  Finanzwissenschaft.
            
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