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5. Buch. Der Staatskredit.
Androhung von Zwangsmaßregeln. Auch Zwangs- und Prämien-
anlehen kamen in Vorschlag. Auch wurde darauf hingewiesen, daß
bei Mißerfolg der Anlehen zu solchen Mitteln gegriffen werden
mußte, die neue Kaufkraft schaffen und so neue Preissteigerung
hervorrufen würde. Es mußte der Minimalkurs der Konsole fest
gesetzt werden (66 1 / 2 ). Erfolgreicher als die innere, war die äußere
Anlehenspolitik, die namentlich die Zahlungsmittel für Käufe an
Lebensmitteln, Munition usw. liefern sollte. Von der Einziehung
aller ausländischen Guthaben abgesehen, wurden bedeutende An
lehen kontrahiert. Die erste Anleihe wurde mit Frankreich ge
meinsam aufgenommen im Betrage von 500 Mill. Dollar auf 5 Jahre;
1916 wurden zwei Anlehen ausgenommen, zu 250 und 300 Mill. Dollar.
Für beide Anlehen mußten Wertpapiere, hauptsächlich neutraler
Staaten als Sicherheit hinterlegt werden, für beide Anlehen im
Betrage von 660 Millionen Dollar (!). Es wurden ferner Anlehen
in Japan, Kanada, Norwegen, Holland usw. aufgenommen. Außer
dem nahm die Bank von England in Amerika Vorschüsse auf und
wurde auch der Einzelkredit stark in Anspruch genommen. Die
Verbündeten mußten von ihrer Notenreserve an England abgeben,
das wieder immense Beträge an Gold nach Amerika zu senden hatte.
Die Lage gestaltete sich oft höchst schwierig; England sollte den
Bedarf an Kriegsmaterial beschaffen, aber auch Soldaten geben,
nun konnte jedes der Ziele nur auf Kosten des anderen befriedigt
werden. England muß seinen Besitz an ausländischen Wertpapieren
versilbern. Bloß bis Ende 1916 wandern von diesen Wertpapieren
8 Milliarden nach Amerika.
Die bedeutendsten Anlehen Englands waren:
4V2 prozentige Kriegsanleihe 899,9 Mill. £
5 prozentige Exchequer Bonds 155,3 „ „
Schatzwechsel 559,9 „ „
Victory Loan 966,0 „ „
Frankreich hat bei Ausbruch des Krieges hauptsächlich die
Bank in Anspruch genommen, wenn auch, wie Jöze sagt, mit einer
großen Vorsicht, um nicht eine neue Periode der Assignaten
heraufzubeschwören. Außerdem wurden Schatzscheine ausgegeben
und namentlich zur Bezahlung der Heereslieferungen verwendet
Dann wurden Darlehen bei den Privatdepots verwaltenden öffent
lichen Kassen aufgenommen, eine alte Sitte, der nun durch ver
schiedene Maßregeln eine größere Ausdehnung gegeben wurde.
Es sei noch bemerkt, daß auch Zahlungen auf die noch vor Aus
bruch des Krieges kontrahierte tilgbare S'U prozentige Schuld