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5. Buch. Der Staatskredit.
wesen gründlich reformiert. England, dessen Staatsschuld nach den
Napoleonischen Kriegen größer war als die gesamte Schuld aller
europäischen»Staaten zusammen, war seitdem immer bestrebt, seine
Schulden zu tilgen. Dies Bestreben trat um so energischer auf,
jemehr man von der Furcht befangen war, daß das schuldentilgende
Amerika England überflügeln könnte. Von 1866—1875 konnten
14 Millionen Pfund Steuern erlassen werden, dabei wuchs der
Wohlstand des Landes zusehends. Es war daher motiviert syste
matisch für die Tilgung der Staatsschuld zu sorgen. So entstand
die Idee des neuen Tilgungsfonds. Nachdem nach vielen Täuschungen
der alte Tilgungfonds als Institution erlosch, sah man ein, daß für
die Tilgung der Schuld die einzige Basis in den Überschüssen des
Staatshaushaltes liegt, welchen Standpunkt seiner Zeit schon Ha
milton und Bicardo vertraten 1 ). Man proklamierte das Prinzip der
freien Tilgung in der Weise, daß man den Finanzminister ver
pflichtete, den vierten Teil der sich ergebenden Überschüsse zur
Tilgung zu verwenden und danach zu trachten, daß dieser Betrag
jährlich 3 Millionen Pfund repräsentiere. Dies wurde aber nicht
durchgeführt. Gladstone gab das System der freien Tilgung wieder
auf und führte das sogenannte System der Annuities ein. Im
Jahre 1875 wurde dieses System ins Leben gerufen. Diesem
System gemäß werden die zur Tilgung nötigen Beträge alljährlich
ins Budget eingestellt und zwar unverändert, so daß die Tilgung,
wenn neue Anlehen nicht ausgenommen, die alten aber immer ver
mindert werden, beschleunigt wird. Aber auch dieses Tilgungs
system versagte infolge der im Staatshaushalte in den folgenden
Jahren eingetretenen ungünstigen Verhältnisse. Trotzdem hielt
man in England an dem Prinzip der Notwendigkeit der Tilgung
fest und Jahre hindurch wurden 28—29 ^ Millionen Pfund getilgt.
In Nordamerika bestand — obwohl im Jahre 1862 angeordnet —
kein besonderer Tilgungfonds. Trotzdem wurde in den Jahren
1816—35 die ganze Staatsschuld zurückgezahlt. In Amerika hält
man sich immer an das Prinzip der Tilgung in der Weise, daß
unter dem Titel Staatsschulden ins Budget immer viel größere
Summen eingestellt wurden, als die Verzinsung in Anspruch nahm
(sogenanntes Gallatin’sche System).
Die ältesten Tilgungsfonds waren nach Sievering 2 ) in Venedig
und ganz besonders in Genua eingerichtet. Dort behielt nämlich
der Staat selbst einen Teil des Anlehens und wurde so Teilhaber
an den Zinsen, aus welchen er neue „loca“ kaufte, so daß, diese
1 ) Bicardo, Works 8. 526.
a ) Genueser Finanzwesen (Freiburg 1898, 8. 137).