Full text : Finanzwissenschaft

7(5  2,  Buch.  Die  verfassungsmäßige  Ordnung  des  Staatshaushaltes  u.  das  Budget
das  Budgetgesetz.  In  manchen  Fällen  wird  der  textuelle  Teil  überhaupt ­
  später,  nach  Erledigung  des  zahlenmäßigen  Teiles  eingereicht
und  dient,  wie  gesagt  dazu,  daß  das  Parlament  nun  erkläre,  ob  es
mit  der  Ausführung  dieses  Gesetzes  das  am  Ruder  befindliche  Ministerium ­
  betrauen  will  oder  nicht.  Dieses  Vorgehen  bringt  nämlich
den  Gedanken  zum  Ausdruck,  daß  das  Leben  des  Staates  es  natürlich ­
  unumgänglich  notwendig  mache,  daß  ein  Staatshaushaltsplan
angefertigt  werde.  Ob  aber  das  am  Ruder  befindliche  Ministerium
mit  dessen  Ausführung  zu  betrauen  sei,  ist  eine  andere  Frage  und
hängt  von  dem  Vertrauen  des  Parlamentes  ab.
Endlich  sei  noch  der  Auffassung  Erwähnung  getan,  daß  die
Bedeutung  der  Appropriation  darin  bestehe,  wonach  die  im  Budget
festgesetzten  Einnahmen  und  Ausgaben  nicht  nur  äußerlich  nebeneinanderstellen, ­
  sondern  sich  auch  gegenseitig  bedingen,  d.  h.  daß
die  festgesetzten  Einnahmen  nur  zur  Deckung  der  festgesetzten
Ausgaben  verwendet  werden  dürfen.  Dies  war  auch  die  ursprüngliche ­
  Bedeutung  der  Appropriation  in  England,  wo  für  einzelne
Zwecke  gewisse  Einnahmequellen  benannt  wurden.  Als  dies  aufhörte, ­
  bezog  sich  die  Appropriation  (Verwendungsgesetz)  darauf,
daß  die  festgesetzten  Einnahmen  nur  zur  Deckung  des  festgesetzten
Bedarfes  verwendet  werden  dürfen.
13.  Die  Endresultate  der  Staatswirtschaft  spiegeln  sich  in  der
Bilanz,  die  sich  aus  dem  Budget  ergibt.  Die  Bilanz  ist  das  Resultat ­
  der  Vergleichung  von  Einnahmen  und  Ausgaben.  Das  Resultat ­
  kann  ein  dreifaches  sein:  1.  Einnahmen  und  Ausgaben  sind
gleich;  2.  die  Einnahmen  übersteigen  die  Ausgaben;  3.  die  Ausgaben ­
  übersteigen  die  Einnahmen.  Im  ersten  Falle  ist  der  Staatshaushalt ­
  im  Gleichgewicht;  dies  ist  der  gesündeste  Zustand,  denn
er  zeigt  erstens,  daß  die  Einnahmen  zur  Deckung  der  Staatsbedürfnisse ­
  genügen,  ferner  daß  der  Staat  den  Staatsbürgern  nicht  mehr
entzieht,  als  was  zur  Deckung  der  Staatsausgaben  nötig  ist,  endlich
auch  die  Sorgfältigkeit  in  der  Aufstellung  des  Staatshaushaltsplanes, ­
  indem  sowohl  Einnahmen  als  Ausgaben  rationell  festgesetzt
sind.  Wenn  die  Einnahmen  die  Ausgaben  übersteigen,  so  ergibt
sich  die  Überschußwirtschaft,  während  in  dem  Falle,  als  die  Ausgaben ­
  die  Einnahmen  übersteigen,  der  Zustand  des  Defizits  eintritt.
Namentlich  hinsichtlich  des  Defizits  werden  folgende  Fälle  unterschieden: ­
  1.  das  budgetrechtliche  Defizit  und  das  tatsächliche  Defizit.
Das  tatsächliche  Resultat  kann  mit  dem  Budget  in  Widerspruch
sein;  das  Budget  kann  ein  Defizit  ausweisen,  das  die  Tatsachen
eliminieren  und  umgekehrt  kann  im  Budget  Gleichgewicht,  in  den
Endresultaten  Defizit  sein.  In  dem  Falle,  wo  im  Budget  kein  De-
            
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