Object: Der Abschluß eines neuen Handelsvertrags zwischen Frankreich und dem Zollverein beleuchtet vom Standpunkte des Droguenhandels

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aufgehoben, so daß es bei den Friedensverhandlungen unter Zugrundelegung der 
factifch vorhandenen Verhältnisse besonderer Vereinbarungen über den Abschluß 
eines ganz neuen und hoffentlich total verbesserten Handelsvertrags bedarf. 
Die Araßregeln der französischen Regierungen — und zwar ebenso der 
kaiserlichen, wie der gegenwärtig republikanischen Landesvertheidignng — haben 
sich in den letzten Monaten dadurch ausgezeichnet, daß sie in der Regel das 
Gegentheil von Dem erreichten, was sie beabsichtigten. Hätte man von fran 
zösischer Seite nicht mit allzugroßer Sicherheit auf einen glücklichen Ansgang 
des frevelhaft begonnenen Waffenspiels gerechnet, wahrscheinlich würde man 
sich gehütet haben, den Handelsvertrag in so bombastischer Weise zu kündigen, 
da, Dank der bewundernswerthen Führung und der unvergleichlichen Tapferkeit 
der deutschen Heere, der Zollverein gegenwärtig in der glücklichen Lage ist, seine 
handelspolitischen Interessen besser in den Vordergrund zu stellen, als dies in 
den Jahren 1862 bis 64 der Fall gewesen sein mag. Ohne daß wir das Bei 
spiel Napoleons I., der sich den besiegten Nationen gegenüber bis zu den Ab- 
normitäten der Continentalsperre verirrte, nachzuahmen brauchen, ohne daß 
wir uns ferner Englands Verhalten zum Muster nehmen wollen, das zu wieder 
holten Malen Kriege mit fremden Völkerschaften nur zu dem Zwecke geführt hat, 
um seine Handelsinteressen in der selbstsüchtigsten Weise zu fördern, sind wir 
gegenwärtig in der Lage, ein gewichtigeres Wort als je zuvor für unsere handels 
politischen und wirthschaftlichen Fragen einzulegen und dem französischen Schutz 
zöllnerthum, das jederzeit Hand in Hand mit dein Chauvinismus gegangen ist, 
seine exorbitanten Forderungen zu versagen. Wenn bei anderen Friedens 
schlüssen, bei denen überhaupt die Handelsbeziehungen zur Frage kamen, der 
Sieger dem Besiegten den Frieden dictirt hat, wobei gar nicht erörtert wurde, 
ob jene Bestiinmungen den wirthschaftlichen Ruin des unterworfenen Volkes 
zur Folge hatten, so sind wir weit entfernt, etwas Dein Aehnliches nur wünschen 
zu wollen. Was nach unserer Ansicht einzig und allein anzustreben ist, beruht 
nur in einer Vereinfachung und Ermäßigung des französischen Tarifs, mit 
anderen Worten, in dem weiteren Ausbau der handelsfreiheitlichen Bestrebungen, 
welche Kaiser Napoleon III mit dem Abschlüsse des englisch - französischen 
Handelsvertrags unter Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften selbst ein 
geschlagen hat, und in der Verfolgung des Zieles, das in dem Tarife des deut 
schen Zollvereins bereits in weit entschiedenerer Weise Geltung erlangt hat. — 
Trotz gegenteiliger schutzzöllnerischer Bestrebungen war schon vor dem Kriege 
in Frankreich eine starke Freihandelsparthei vorhanden, welche erkannte, daß die 
Prohibitionen und die hohen Sätze des französischen Zolltarifs nur einer ver- 
hältnißmäßig kleinen Anzahl von Industrie- und Handelsfirmen zu Gute 
kamen, während die weitaus größere Menge der Consumenten sich jener Vor 
theile durchaus nicht erfreut. Mag auch zur Zeit nicht übersehen werden können, 
ob unter der gegenwärtigen Stimmung ein freisinniger Zolltarif allseitig sogleich 
das rechte Verständniß finden werde, so dürfte doch ein energisches Festhalten 
dieser deutschen Forderung früher oder später auch von den Franzosen in der
	        
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