thumbs : Das wahre Wesen und die wahren Aufgaben der Arbeitslosenversicherung und produktiven Arbeitslosenfürsorge

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den Bedingungen nicht zu haben ist, und soweif nicht die
in der eben erwähnten Weise herangezogenen Privatindustrien |
dafür aufzukommen vermögen, aus einem ein für alle Male '
geschaffenen produktiven Arbeitslosenfürsorgefond vorseschossen
 werden. Zum Unterschiede vom heutigen Arbeitslosenversicherungsfond
 würde er nicht ständiger Neuauffüllung
bedürfen, sondern nach einiger Zeit seinen Stamm erhalten,
da ja die aus ihm finanzierten Anlagen sich sehr bald selbst
amortisieren müßten, oder doch entsprechenden Kapitalswert |
erhalten, so daß sie abgestoßen werden können. Schließlich
bieten vielleicht auch die Finanzmonopole (Produktions- ;
monopole) Gelegenheit, durch Einstellung billigerer Arbeits- Y
kräfte und Preissenkungen den Absatz zu erweitern und die
Kosten der Indienststellung minder entlohnter Arbeit wieder
hereinzubringen, ohne daß die Gefahren störender Konkurrenz
zu befürchten wäre.
Anderseits aber müßte sich der Staat auch entschließen
können, mit der Gesamtheit der unter einander konkurrierenden
 Vertreter einzelner Industrien, besonders bestimmter
Schlüsselindustrien der Volkswirtschaft in Verbindung
zu treten und im Wege entsprechender Einrichtungen und /
Vorkehrungen, zum Teile der oben erwähnten Art (Orgsani- |
sationsbildungen, Kontrolle des Geschäftsganges und der ?
Bilanzen etz.), die Einstellung von minderentlohnten Arbeitslosen
 schlechthin nach den Prinzipien der Zweckmäßigkeit und .
Gerechtigkeit zu ermöglichen.*”) Da es im Wesen der Schlüsselindustrie
 liegt, bestimmte Produktionselemente für eine Reihe
von nachfolgenden Industriegsruppen beizustellen und so
deren Produktionskosten mitzubestimmen, wäre eine mit der
Mehreinstellung der minderentlohnten Arbeitslosen gleichzeitig
 zu erreichende Senkung der Produktionspreise dieser
Schlüsselindustrie für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
selbst wiederum von größter Bedeutung.*®) Gerade die Pflege
4°) Dort, wo seinerzeit mit der Erwerbsteuer als Repartitionssteuer
 der Anfang gemacht wurde, war es schließlich — bei allen Verschiedenheiten
 mit den Organisationsbildungen der hier vorgeschlagenen
Art — auch erst nötig, die Erwerbsunternehmungen in Organisationen
zusammenzufassen, in denen ebenfalls sowohl die spezielle Sachkenntnis
und das individuelle Interesse der Unternehmer als auch gleichzeitig der
das Allgemeininteresse wahrende übergeordnete Wille und Einfluß des
Staates zu Worte kam.

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