Full text: Volkswirtschaftspolitik

94 Besondere Gütererzeugungspolitik 
trübenden Zustände die Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetze 
auf die hausgewerblichen Betriebe oder aber, da dies auf 
sehr große Schwierigkeiten stößt, die Ersetzung der haus 
gewerblichen Betriebsform durch andere, den Schutzbestre 
bungen zugängigere Formen. Die Mißstände hausgewerb 
licher Betriebe sind in der Hauptsache die Wirkung ihrer un 
günstigen wirtschaftlichen Lage. Ließe sich diese bessern, so 
würde von selbst das Hausgewerbe auch in bezug auf die 
Lage und Verhältnisse seiner Arbeitskräfte wieder in andere 
Bahnen einlenken können. In vielerr Fälleil ist ein solcher 
Weg tatsächlich verschlossen, da gegeirüber der fachlichen und 
wirtschaftlichen Überlegenheit der zusammengefaßten Groß 
betriebe das Hausgewerbe nicht wieder in die Höhe kommen 
kann. Gleichwohl ist eine ausnahmslose Abwendung von 
dieser Betriebsform nicht erwünscht. In manchen, vom 
großen Verkehre nicht erfaßten, in ihren wirtschaftlichen 
Hilfsmitteln beschrankten Gegenden kann die Entwicklung 
hausgewerblicher/ niehr dem Kunstgewerbe zuneigender Be 
schäftigungen eineil erstrebellswerten Fortschritt bedeuten. 
Wo diese Voraussetzuilgen zutreffen, lvird Anreguilg und 
Unterstützung seitens der Staatsgewalt eineni Widersprüche 
nicht begegnen. 
Das eigentliche Großgewerbe bedarf im allgemeinen so 
unmittelbarer staatlicher Förderung nicht. Soweit es auf 
staatliche Förderung angewieseil ist, kouimen namentlich Maß- 
regeln der Verkehrs-, weiter auch der Unterrichts-, der Handels-, 
der Zoll- und Sterierpolitik in Betracht. (Vgl. Bd. 203 uud 
204 dieser Sammlung.)
	        
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