94 Besondere Gütererzeugungspolitik
trübenden Zustände die Ausdehnung der Arbeiterschutzgesetze
auf die hausgewerblichen Betriebe oder aber, da dies auf
sehr große Schwierigkeiten stößt, die Ersetzung der haus
gewerblichen Betriebsform durch andere, den Schutzbestre
bungen zugängigere Formen. Die Mißstände hausgewerb
licher Betriebe sind in der Hauptsache die Wirkung ihrer un
günstigen wirtschaftlichen Lage. Ließe sich diese bessern, so
würde von selbst das Hausgewerbe auch in bezug auf die
Lage und Verhältnisse seiner Arbeitskräfte wieder in andere
Bahnen einlenken können. In vielerr Fälleil ist ein solcher
Weg tatsächlich verschlossen, da gegeirüber der fachlichen und
wirtschaftlichen Überlegenheit der zusammengefaßten Groß
betriebe das Hausgewerbe nicht wieder in die Höhe kommen
kann. Gleichwohl ist eine ausnahmslose Abwendung von
dieser Betriebsform nicht erwünscht. In manchen, vom
großen Verkehre nicht erfaßten, in ihren wirtschaftlichen
Hilfsmitteln beschrankten Gegenden kann die Entwicklung
hausgewerblicher/ niehr dem Kunstgewerbe zuneigender Be
schäftigungen eineil erstrebellswerten Fortschritt bedeuten.
Wo diese Voraussetzuilgen zutreffen, lvird Anreguilg und
Unterstützung seitens der Staatsgewalt eineni Widersprüche
nicht begegnen.
Das eigentliche Großgewerbe bedarf im allgemeinen so
unmittelbarer staatlicher Förderung nicht. Soweit es auf
staatliche Förderung angewieseil ist, kouimen namentlich Maß-
regeln der Verkehrs-, weiter auch der Unterrichts-, der Handels-,
der Zoll- und Sterierpolitik in Betracht. (Vgl. Bd. 203 uud
204 dieser Sammlung.)