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mit ausreichender Weidenahrung schwieriger 1 ). Nicht selten bedeutet der
Austritt einzelner auch geradezu eine Verschlechterung der Bodenrechte für
die in der Gemeinschaft Verbleibenden. Allerdings lautet die Vorschrift, daß
der Wert des zusammengelegten Grundstücks dem der bisher besessenen Par
zellen entsprechen soll. Treten einzelne aus, so wird ihr Besitz in der Regel
aus dem oben erwähnten Grunde an die Peripherie der Gemarkung verlegt.
In der waldreichen Nordhälfte Rußlands befinden sich Grenzländereien
häufig in niedrigem Kulturzustand; Sumpf und Gestrüpp sind hier zu be
kämpfen. Der Ausgebaute erleidet demnach einen Verlust an Qualität, der
durch größeren Umfang der neuen Besitzung wieder ausgeglichen werden
muß. Anders aber im Schwarzerdgebiet, wo die Außenlagen der Gemarkung
häufig gerade so gut, wenn nicht besser wie die dem Dorfe näheren Felder sind.
Hier kann es leicht geschehen, daß die mit dem Ausbau den Anfang machenden
Bauern verhältnismäßig • zu gut bedacht werden, was bei einer Behörde, die
der Reform energisch Eingang verschaffen will, sehr verständlich ist. Hat eine
solche Bevorzugung stattgefunden, so werden bald andere Bauern in der
Hoffnung auf gleichen Vorteil mit dem Antrag folgen, und schließlich wird sich
die immer mehr zusammenschmelzende Dorfgenossenschaft gedrängt fühlen,
sich für allgemeine Zusammenlegung zu entscheiden, damit nicht zuletzt zu
wenig Land oder doch zu wenig gutes Land für die Mehrheit der kleineren
und schwächeren Wirte übrigbleibt. Dieser Art schien mir die Entwicklung
zu sein, die in einer großen Gemeinde im Gouvernement Charkow Platz
gegriffen hat. So zeigt sich, daß die Bestimmungen des russischen Gesetzes
bezüglich der Provokation nur formell der Majorität die Entscheidung über
lassen. In Wirklichkeit kann unter Umständen der einzelne die ganze Ge
meinde unter seinen Willen zwingen. Auch abgesehen von der Frage, ob die
Gemeinde dem Vorgehen einzelner folgt oder nicht, ist selbstverständlich
die Möglichkeit des Austritts einzelner sozial von großer Bedeutung. Sie
ermöglicht es, den wirtschaftlichen Abstand zwischen den tüchtigen, vor
wärtsstrebenden Bauern und der zäh am Alten festhaltenden Menge schnell
zu erweitern. Es ist somit begreiflich, daß gerade die Statthaftigkeit des
Einzelaustritts von den regierungsfeindlichen Parteien mit besonderer
Heftigkeit angegriffen wird.
Weiter verdient folgende Besonderheit der russischen Gesetzgebung
hervorgehoben zu werden, die gleichfalls im Gegensatz zu der Stein-Harden-
bergschen Agrarreform steht. Diese beseitigte die Schranken, die sich
*) Z. B. dadurch, daß der Weidewechsel gestört wird. Diese oder jene Hutung, die in einer
bestimmten Jahreszeit betrieben zu werden pflegte, zeigt sich jetzt als unzureichend, während
andere Flächen ungeschmälert blieben.