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Die Hebung der Stundenlöhne (Durchschnitt der
Gesamtarbeiterschaft)
Jahr
Männer
Frauen
1910
Cts. 36,7
Cts. 26,1
1913
„ 40,1
„ 28,9
1917
„ 60,8
„ 45,0
1918
„ 75,6
„ 52,7
1919 Juni
„ 106,5
. 81,7
spricht deutlicher als alle Worte. Die effektive Steigerung
beträgt danach seit dem legten vollen Friedensjahr
1913: 167 % bei den Männern und 183 %
bei den Frauen.
Um auch der wehrpflichtigen Arbeiterschaft, und
namentlich den Verheirateten unter ihr, den Lebensunterhalt
ihrer Familien während der Dienstzeit zu
erleichtern, hat die Gesellschaft in den legten Jahren
Militär Zulagen von 10 °/o des effektiven Lohnes gewährt.
Der unverheiratete Arbeiter erhält also während
der Dienstzeit 10 °/o und ein Familienvater für
sich, Frau und beispielsweise 5 Kinder 70 °/o seines
Normallohnes ausbezahlt, ohne Rücksicht auf den Sold.
Und schließlich hat die Betriebsleitung im legten
Jahre erstmalig der Arbeiterschaft eine Herbstzulage
und eine Neujahrszulage in Höhe eines halben Zahltages
— eines Wochenlohnes bewilligt, wobei auf die
einzelne Person im Durchschnitt zusammen entfallen
sind:
ca. Fr. 70.— bei den Frauen
„ „ 100.— bei den Männern.
Das alles sind wiederum Leistungen, die neben
dem tatsächlichen Arbeitsverdienst ganz bedeutend in
die Wagschale fallen und die nicht übersehen wer