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Nur die Möglichkeit der ungünstigen BeeinMssung kann
hier in Betracht kommen. Eine solche Eventualität „Gefahr"
bildet das Erundelement sowohl der Bedarsstheorie als auch
der Schadenstheorie, die sich dadurch wesentlich unterscheiden,
daß der letzteren nur die zweite Möglichkeit, die Verringerung
der Mittel, der ersteren auch das Entstehen neuer Bedürfnisse
zugrunde liegt.
Eobbi, der wohl als Begründer der Bedarfstheorie
angesehen werden kann, 32 ) bezeichnet die Gefahr als eine Even
tualität, die ein Bedürfnis hervorruft. 33 ) Er versucht die Ein
heit des Begriffes auf die Deckung eines eventuell verursachten
Vermögensbedarfs zu begründen, indem er die Versicherung
aus ein Ereignis abstellt, eine Eventualität, die einen bestimm
ten Bedarf verursacht. 34 ) Deshalb sollte die Versicherung in
den Grenzen dessen bleiben, was zur Deckung des Bedarfes
notwendig sei. Freilich sei damit nicht gesagt, daß es sich
um einen Schaden handle. Denn ein Verlust, der das Ver
mögen oder die Erwerbsfähigkeit treffe, bedeute wohl im all
gemeinen das Bedürfnis, ihn auszugleichen, aber nicht habe
ein Bedürfnis auch immer einen Schaden zur Ursache. Deshalb
könne der Grundsatz des Verbotes der Überversicherung nicht
durchgeführt werden. Wegen der subjektiven Bedeutung der
Bedürfnisse müsse er bei den Lebensversicherungen eingeschränkt
82 J So auch Molden Hauer, Das private Versicherungswesen (in
Tie Entwicklung der deutschen Volkswirtschaftslehre im neunzehnten
Jahrhundert, Teil 2, Leipzig 1908 6. 7 und Manes, Berichte des
V. Internationalen Kongresses für Versicherungswissenschaft Berlin 1906,
S. 273. Freilich haben schon Lazarus (1863), Schäffle (1867) und
Elster (1880) die Bedürfnisse betont.
ch a. a. O. Nr. 76: Onde >1 rischio si puo anche definire come
eventualitä che provoca un bisogno
M ) Die Theorie der Versicherung begründet auf den Begriff der
eventuellen Bedürfnisse (Zeitschr. f. Versicherungsrecht und -Wissenschaft,
Straßburg 1897) Bd. II, S. 467 ff.; Vd III S. 254 ff.; und später in der
für die Erkenntnis des Wesens der Versicherung bedeutungsvollsten, in
der volkswirtschaftlichen Literatur unberücksichtigt gebliebenen Schrift
L’assicurazione in generale (Milano 1898), insbesondere Nr. 75 f., Nr. 100f.,
Nr. 129 f., 210.