Metadata : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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der  Tabelle  erhellt,  die  Grundsteuerzuschläge,  die  eben  in  den  kleinen
Gemeinden  die  Hauptrolle  spielen.
II.  Wie  hat  sich  das  Verhältnis  der  Zuschläge  zu  den
Gemeindefinanzen  im  Laufe  der  Zeit  entwickelt?  Diese
Frage  sei  im  folgenden  für  den  25  jährigen  Zeitraum  1882/1907  näher
untersucht.
Wenn  wir  zunächst  die  Gesamtheit  der  Gemeinden  des  Königreichs ­
  ins  Auge  fassen,  so  ergibt  sich,  wie  aus  obiger  Tabelle  hervorgeht, ­
  daß  die  Gesamtbedeutung  der  Zuschläge  für  die  Gemeindefinanzen,
  gemessen  an  den  ordentlichen  Gesamteinnahmen  sowie  an
der  Gesamtabgabensumme,  von  1882  bis  1907  zurückgegangen  ist:  so
fallen  die  bezüglichen  Prozentsätze  von  36,94  bzw.  43,74  auf  29,52
bzw.  38,51  %  (38,14  %  i.  J.  1912).  Diese  Erscheinung  gilt  nicht  nur
für  die  Gesamtheit  der  kleineren,  sondern  auch  der  größeren  Gemeinden, ­
  so  insbesondere  der  Provinzhauptorte,  wie  aus  der  Tabelle'
zu  erkennen  ist.
Im  Vergleich  der  einzelnen  Landesteile  zueinander  ist  in  bezug
auf  die  Entwicklung  der  Zuschläge  ein  starker  Gegensatz  zwischen
Nord-  und  Mittelitalien  einerseits,  Süditalien  und  den  Inseln  andererseits ­
  festzustellen.  Während  in  jenen  ersteren  Teilen,  am  stärksten
in  Norditalien,  die  finanzielle  Bedeutung  der  Zuschläge  seit  1882
merklich  zurückgegangen  ist,  wie  dies  in  dem  rapiden  Fallen  der
prozentualen  Anteile  der  Zuschläge  an  den  Gesamteinnahmen  wie  an
dem  Gesamtsteueraufkommen  (in  Norditalien  -von  45,87  bzw.  53,93
auf  33,12  bzw.  42,02  °/ 0 )  ' z um  Ausdruck  kommt,  so  ist  in  Süditalien
die  Bedeutung  im  ganzen  ziemlich  unverändert  geblieben  (27,29  bzw.
35,56  gegenüber  25,73  bzw.  37,04  °/o)?  i m  insularen  Teil  aber  stark
gestiegen  (von  19,98  bzw.  23,95  auf  24,00  bzw.  34,17  °/ 0 ).
Wesentlich  bedingt  freilich  wurde  diese  Gesamtgestaltung  jener
prozentualen  Anteile  der  Zuschläge,  wenn  wir  letztere  in  ihre  beiden
Arten  scheiden,  durch  die  Entwicklung  der  Grundsteuerzuschläge. ­
  Während  die  Gebäudesteuerzuschläge,  wenn  wir  zunächst ­
  die  Gesamtheit  der  Gemeinden  des  Königreiches  ins  Auge
fassen,  ihre  Position  nahezu  haben  behaupten  können  (12,15  bzw.
14,38  gegenüber  11,60  (11,33  i.  J.  1912)  bzw.  15,14  %  (15,18%
i.  J.  1912)),  weisen  die  Grundsteuerzuschläge  eine  starke  Einbuße  an
ihrer  finanzwirtschaftlichen  Bedeutung  auf  (die  bezüglichen  Anteile
sind  gefallen  von  24,79  bzw.  29,36  auf  17,92  (17,13  i.  J.  1912)  bzw.
23,37  °/ 0  (22,96  %  i.  J.  1912)).  Scheiden  wir  hierbei  wieder  die
Provinzhauptorte  von  den  übrigen  Gemeinden,  so  ist  in  ersteren,  die
            
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