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gungen und zur Ueberproduktion. Würden sie sich vereinigen,
um das Angebot der Nachfrage anzupassen, so würde dies den
verhängnisvollen Absatzschwankungen vorbeugen, welche zum
Ruin von Unternehmungen führten und Tausende von Ar
beitern brotlos machten.
In Deutschland hat es seit 30 Jahren an Unternehmer
syndikaten, welche das Angebot der Nachfrage anpaßten, nicht
gefehlt, nur daß sie vor dem 11. November 1918 statt mit den
Arbeiterorganisationen über die Arbeitszeit zu verhandeln, sie
zu unterdrücken bemüht waren. Aber nunmehr ist durch das
Versailler Diktat die gesetzliche Festsetzung eines Normal
arbeitstages, und zwar im Prinzip auf 8 Stunden festgelegt,
und ist Deutschland auch nicht an das Washingtoner Ab
kommen, an dem es nicht teilgenommen hat, gebunden, so
hat doch die deutsche Reichsregierung in einer Note von Mitte
November 1922 an die Reparationskommission ausdrücklich
erklärt^)
„Deutschland wird alle erforderlichen und geeigneten Maß
nahmen lergreifen, um insbesondere durch Erhöhung des Wirkungs
grades der Arbeit zu einer Steigerung der Produktion und damit
zu einem Ausgleich der Handelsbilanz zu gelangen. Zu diesem
Zweck wird insbesondere eine Neuregelung des Arbeitsrechts
unter Fe st Haltung des Achtstundentags als Nor
ma la r b e i t s ta g und unter Zulassung gesetzlich
begrenzter Ausnahmen auf tariflichem oder
behördlichem Wege zur Behebung der Notlage der deutschen
Wirtschaft in die Wege geleitet."
Damit scheint mir, daß auch für uns die gesetzliche Fest
stellung des Achtstundentages als Prinzip weiterer Diskussion
entrückt ist, und es kann sich nur mehr darum handeln, ob die
Ausnahmen auf tariflichem oder behördlichem Wege bestimmt
werden sollen. Auch hatten sich, wie ich schon wiederholt her
vorgehoben habe, die beiden Parteien einander so genähert,
daß ganz abgesehen von der angeführten Regierungserklärung
die weitere Diskussion sich nur mehr um diese Frage handelte.
Ich bedauere dies sehr. Denn hätte man von Anfang an die
Feststellung der Dauer der Arbeitszeit dem Tarifvertrag zu
gewiesen, so wäre die durch die ganze Vernehmung der Sach
verständigen sich hinziehende Frage, ob der Achtstundentag
schematisch oder schablonenhaft stattfinden solle, unterblieben.
Die Vertreter der Gewerkschaften haben ohnedies wiederholt
erklärt, daß sie von einer solchen schematischen Durchführung
nichts wissen wollen. Man hätte dann von vornherein für
1 ) Siehe Wilhelm Beckmann in der 47. Sitzung des RWR.
vom 13. Dezember 1922.