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Reuß ä. L. (1910):
„Lohnzahlung findet . ... in den Webereien inderRegel
amFreitag und, wenn auf Freitag ein Festtag fällt, am vorher
gehenden Tage statt."
Lübeck (1910):
„. . . . als Lohnzahltag wird der Freitag immer mehr
bevorzugt."
Bremen (1910):
„Die Lohnzahlung am Freitag anstatt am Sonn
abend hat weitere Fortschritte gemacht."
Bon nachbenannten Städten:
Reutlingen, Stuttgart, Gotha, Berlin, Düssel
dorf, Kiel, München-Gladbach, Quedlinburg,
Elbing, Offenbach, Elberfeld, Frankfurt a. M.,
Danzig, Ulm, Dessau, Mainz, Eisenach, Reck
linghausen, Thorn, Osnabrück, Neuß, Gelsen
kirchen, Barmen, Zeitz, Eßlingen, Wiesbaden
ist uns bekannt, daß die Arbeiter in den städtischen Betrieben den Lohn
an anderen Wochentagen als am Sonnabend, in der Regel am Freitag,
erhalten.
Diese Beispiele könnten vervielfacht werden, wenn das der Raum
gestatten würde. Aber schon aus diesen wenigen Aeußerungen sach
verständiger Männer geht zur Genüge hervor, daß der Freitaglöhnung
ernsthafte Bedenken nicht mehr entgegenstehen. Darum bitten wir um
seine Einführung überall da, wo der Sonnabend-Frühschluß von einem
anderen Lohntage als dem bisherigen abhängig ist. Die kauf
männischen Angestellten werden, dessen sind wir gewiß, diese Wohltat
>zn schätzen und in richtiger Art zu benutzen wissen.