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betragen, wenn der Terrainspekulant überhaupt auf seine
Kosten kommen will. Wie es aber mit der Wertsteigerung
aussieht, das zeigen die Kursstände auf Anlage 1 und 2
auf Tabelle 1 und 2 und die nachstehende Tabelle 3, die
dem Hwb. 1 ) entnommen ist und deren Werte ich für meine
Zwecke umgerechnet habe.
Für die Periode von 1881 — 1888 waren im Innern von
Berlin allerdings Geschäfte zu machen. Dagegen bleibt
für die Periode von 1888—1 Ql0 der Wertzuwachs in der
Mehrzahl der Fälle unter dem erforderlichen Mindestmaß
und das in der Stadt des Wertzuwachses xar s%oyr\v.
Wird aber dieser Wertzuwachs selbst in hervorragen
den Geschäftsstraßen, wie Linden-Südseite-, oder Leipziger
straße nicht erreicht, dann kann es als ausgeschlossen gel
ten, eine derartige Wertsteigerung als normalen Durch
schnitt für Spekulationsgelände anzusehen.
Der außerordentliche Mißerfolg der Gesellschaften ist
darauf zurückzuführen, daß die Wertsteigerung des Bodens
im allgemeinen geringer ist, wie die Unkosten, die er b'ei
der Behandlung als Baugelände verursacht.
Einer kritischen Betrachtung über den inneren Wert
der Münchener Terrain-Gesellschaften von A. Leonhardt
— das Jahr des Erscheinens ist unbekannt — hat
W eber 2 ) folgenden Passus entnommen :
„Die Äcker, euphemistisch Bauterrains genannt, sind
eben nur Äcker und werden es wohl auf ewig bleiben,
und weil sie dies und nichts anderes sind, so haben sie
auch nur den Wert von Äckern.“
Man beachte diesen Satz und vergleiche heute nach
sicher wenigstens 12 Jahren, was der Kurszettel (siehe
Anlage 1 und 2) dazu sagt.
ln Betracht kommt Nr. 21, 46, 47, 58, 59, 63, 65 und 66. 8 )
Eine grausamere Bestätigung dieses vernichtenden Ur
teils ist nicht gut denkbar.
1) Handwörterbuch der Staatswissenschaften, III. Aufl.
2) a. a. O. S. 171. 3) Siehe auch Anlage 6.