39
Organisation aufmerksam gemacht werden. In dieser Beziehung t]t me ,
Ansicht nach bisher nicht alles notwendige geschehen. Wir müssen erzwh
aus unsere Kollegen einwirken, da wir die Unterstützung der land- und T or i'
wirtschaftlichen Angestelltenorganisation übernommen haben.
N i d a - Frankfurt a. M.: Der Bauarbeiter-Verband hat uns in Hessen
ganz besonders geholfen. Ein grober Teil der Mitglieder des Bauarbeiter-
Berbandcs sind Holzbauer. Auch Kollege Stroh hat die Erfahrung gemacht,
daß wir mit der Tätigkeit des Bauarbeiter-Verbandes zufrieden sein Wu
nen, denn dadurch haben wir einen großen Teil Wald- und Vauarbeiter
ausiiehmen können. Alle diejenigen, die nichts im Banarbetter-Berband zu
Mn haben, müssen uns zugeführt werden und muß dieses auch umgeteyrr
getan werden. -
Hahn-Oldenburg: Ich niöchte aus die Ausführungen betreffend
Schaffung einzelner Fachgruppen innerhalb des Verbandes daraus aufmerk
sam machen, daß bisher die Dienstboten säst garnicht lu'rucksichtigt d. m
verschiedenen Gauen besteht die überwiegende Mehrzahl von Mit
gliedern aus Dienstboten. Wir dürfen also bei Schassung einzelner Fach-
gruppen die Dienstboten nicht vergessen, namentlich tu Idenburg. E^ist
unbedingt erforderlich, daß für die Dienstboten seitens des Verbandes etiv
getan wird, z. B. durch besondere Spalten in der Zeitung.
Kw asnick-Berlin- Soweit es unser Verhältnis zuin Bauarbeiter-
Verband betrifft, haben wir die« in dem letzten Mitteilungsblatt Wm .luo-
drmk gebracht.^ Es fttein Kartellvertrag mit den: Bauarbeiter-Verbarch °b^
geschlossen. Ich habe gesagt, daß wir den So>iderw>l',,che-, der Fach^Ppen
vor allen Dingen in nächster Zeit entgegenkommen wollen durch besondere
Spalten in der Zeitung Wie weit das möglich ist, wird abhangen von der
Lösung unserer Beitragsfrage. - ^
Folgendes möchte ich über den Schweizerbund noch sagen. Tein -ver-
banüsvorstand ist es nicht leicht geworden, sich zu der Ansicht duräMring ,
daß er dem Anschluß des SchweizerbuiOdes an den Gewerk,chaftsbund
Schwierigkeiten nicht mehr rnachen will. Als Voraussetzung für einen Kar-
tcllvertrag, den wir mit dem Schweizerbund abschließen wollen, •
Eh'ue unseres Antrages, daß der Schweizerbund sich,in einer bcstinmtten
Frist mit unserer Organisation vereinigen will. Dw Festlegung s
Frist wird auch dazu beitragen, daß die Mitglieder^ nicht aus unserer: O -
ganisation herausgehen. Wenn dies auch alles zutrrsft wa- die Kollegei
von dem Schweizerbund gesagt haben, so bin ich doch der Meinung, daß,
wenn einmal der Schweizerbund dem Deutschen Gewcrkschaftsbund mige-
hort, dort eine Erziehungsarbeit geleistet wird, die nicht ohne Einfluß aus
ll" s^'i kann. Wenn der Schweizerbund dein Gewerkschaftsbund ange-
chloßen ist, muß er sich in die Einrichtungen sagen, dre seitens des Gcwcrt-
schaftsbundes getroffen sind.
Schmidt- Berlin: Ueber die Frage, daß wir uns mit dein Gärtner-
verband vereinigen, sind Widersprüche nicht erfolgt Wir können e uer
freigewcrkschaftlichen Organisation, die aus nn,erem Boden steht, nicht ver
weigern, daß sie sich uns anschließt. Die Bedenken, die in dieser Beziehung
vorhanden sind, werden sich iiicht als wesentlich herausstellen.
Etwas anders steht cs mit der Frage, ob wir dem Allgeme,iiei, Schwe'-
zerbund zubilligen, daß er sich dem Gewerkschaftsbund anschließt,
haben nicht die Absicht, dem Verband irgendwelche Konzessionen zu machen,
daß er hinterher sagen kann, nun haben wir diese Konzcssioiien und oe-