Full text: Der Wald und seine Arbeiter

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wurden 24 bis 40 Pf. gezahlt. Diese „hohen Löhne" wurden aber nur an 
ganz geschickte Arbeiter gezahlt/ 
In Mecklenburg-Schwerin wurden im Jahre 1911 in Röbel bei elfstündiger 
Arbeitszeit 2,50 Mk., in der Fürstlichen Forst bei Stavenhagen bei ItU/zstün- 
diger Arbeitszeit 2,40 Mk. im Sommer, und im Winter 1,60 Mk. und 1,75 Mk. 
pro Tag gezahlt. In Mecklenburq-Strelitz betrug der Winterlohn pro Tag 
1,24 Mk., 1,40 Mk. und 1,48 Mk 
Die Löhne der Waldarbeiter waren auch während des Krieges nicht so ge 
stiegen, wie es die verteuerten Lebensverhältnisse notwendig gemacht hätten. 
Bei einer Umfrage in 34 Forstbezirken in Thüringen wurde im Frühjahr 
1919 vonseiten des Deutschen Landarbeiter-Verbandes festgestellt, daß die 
Akkordlöhne sich auf 2,50 Mk. bis 12 Mk. (einschließlich Teurungszulagen) be 
liefen. Der Durchschnittsakkordlohn war pro Tag 6,80 Mk. 
Die Angaben über die Tagelöhne waren folgende: In 21 Bezirken pro 
Tag 8 Mk., in 4 Bezirken pro Tag 6 Mk., in 8 Bezirken pro Tag 5 Mk., 
in einem Bezirk 55 Pf. pro Stunde. 
Aehnlich sah es in anderen Bezirken aus. Die nachfolgenden Zahlen 
mögen dieses nachweisen: 
Tagelöhne der Forstarbeiter in Preußen im September 1919 
nach Mitteilung der Ortsgruppen. 
Für die Provinz Brandenburg betrugen die Tagelöhne der Forstarbeiter 
in: September 1919 2 Mk. bis 8 Mk., für Facharbeiter und Werkführer 8,80 Mk. 
bis 11,20 Mk., und für Arbeiterinnen 2 Mk. bis 4 Mk. 
Aus der Provinz Pommern werden uns Löhne von 6,75 Mk. bis 9,60 Mk-, 
aus der Provinz Sachsen von 7 Mk. bis 16 Mk., aus der Provinz Ostpreußen 
von 5,50 bis 8 Mk., aus Westfalen 8 Mk., aus den Regierungsbezirken Han 
nover und Hildesheim 6 Mk. bis 11 Mk., und aus den: Regierungsbezirk 
Kassel ein Lohn von 8 Mk. mitgeteilt. 
Ueber die Höhe der Akordlöhne der Forstarbeiter in: September 1919 
wurden uns folgende Angaben gemacht: 
In der Provinz Brandenburg erhielten die Arbeiter einen Akkordlohn von 
6 Mk. bis 12 Mk., in Pommern von 7 Alk. bis 15 Mk., in der Provinz 
Schlesien von 4 Mk. bis 7 Mk., in: Regierungsbezirk Hannover und Hildes 
heim 6 Mk. bis 14 Mk., in Sachsen von 10 Mk. bis 17,60 Mk., in Ost 
preußen von 5 Mk. bis 12 Mk., in Westfalen 7,20 Mk., und in: Regierungs 
bezirk Kassel 8,60 Mk. bis 9 Mk. 
Ein Vergleich dieser Zahlen mit den jetzigen Löhnen zeigt uns, die segens 
reiche Arbeit des Verbandes in: letzten Jahre.
	        
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