Unter keinen Umständen darf das KreditbedürfinS und der
Wunsch der Erwerbstätigen, durch Übernahme oder Verpfändung
der von ihnen gezeichneten Kriegsanleihen wieder zu ihrem Kapital
zu kommen, durch Geldvermehrung in irgendeiner Form befriedigt
werden. Vor der Anwendung derartiger, ja so außerordentlich
naheliegender Hilfsmittel kann im Interesse der künftigen
Preisbildung nicht dringend genug gewarnt werden. Denn aus
Unkenntnis über deren Folgen und die wirtschaftlichen Zusaminenhänge
sind solche Pläne sehr beliebt und werden offenbar auch von
den maßgebenden Personen eingehend erwogen und sogar von
vielen empfohlen. Davon darf aber unter keinen Umständen die
Rede sein. Insbesondere ist auch jede weitere Ausgabe von
Darlehenskassenscheinen zu unterlassen. Das Bedenkliche
dieser Zahlungsmittel liegt, wie sich aus nleiner Geldtheorie
ergibt und wie ich in „Geld und Gold" ausführlich dargelegt habe,
nicht sowohl darin, daß diese Darlehenskaffenscheine bei uns auch
zur Deckung der Banknoten benützt werden und daher auf solche
eventuell das Dreifache an Banknoten ausgegeben werden darf— das
ist ein übrigens ganz unnötiger Schönheitsfehler unserer Deckungsvorschriften,
der unserem Geldwesen viel Angriffe eingetragen hat;
aber er ist, wie das ganze Prinzip der Notendeckung, von untergeordneter
Bedeutung. — Das Bedenkliche der Ausgabe von Darlehenskaffenscheinen
liegt vielmehr allein darin, daß sie nicht mit
einer Vermehrung der aus Leistungen im Tauschverkehr erzielten
Erträge in Zusammenhang stehen, daß sie daher eine neue
künstliche Kaufkraft schaffen. Der Fehler war eben, daß man auf der
Grundlage falscher Geldtheorien und wegen ungenügender Einsicht
in den Mechanismus des Tauschverkehrs glaubte, einfach auf der
Grundlage von „Werten", wie die Reichsbank sagte, Zahlungsmittel
ausgeben zu dürfen.
Diese Darlehenskassenscheine sollten also möglichst bald verschwinden,
zmnal sie ja prinzipiell nur auf kurzfristige Darlehen
ausgegeben werden sollten. Daher wäre es auch ganz verkehrt,
ja geradezu verhängnisvoll, wenn die Mitwirkung der Darlehenskassen
nach Friedensschluß zur Kapitalbeschaffung für Industrie
und Handel, von der oft die Rede gewesen ist (auch in einem öffentlichen
Vortrage des Reichsbankpräsidenten im September 1917
>n Frankfurt a. M.), zu irgendeiner Vermehrung der Darlehenskaffenscheine
führen würde. Es können die maßgebenden Stellen
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