besteht, hat der Wiederbeschaffungspreis der Kalkulation als
Maßstab zu dienen.
Es sei zum Schluß noch mit einigen Bemerkungen auf
die Kalkulation bei der Ausfuhr eingegangen. Die
Entwertung der deutschen Währung hat beim Export in noch
höherem Maße als beim Inlandsabsatz Schwierigkeiten geschaffen,
die insbesondere von volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus be-
irachtet werden müssen !). Sie wirkt sich hier in einer ungeheuren
Anspannung der passiven Seite unserer Außenhandelsbilanz aus,
die bisher infolge der weiteren Anforderungen von Reparations-
devisen, des industriellen Bedarfs an ausländischen Rohstoffen
und der notwendigen Einfuhr von Nahrungsmitteln auch durch
eine Steigerung der Ausfuhr bisher nicht ausgeglichen werden
konnte. Soll die deutsche Währung vor dem völligen Zusammen-
bruch — sofern man in den gegenwärtigen Verhältnissen nicht
bereits einen solchen erblicken will — bewahrt bleiben, dann
muß auf alle Fälle, soweit wie irgend möglich. der Tiefstand
der Mark der Hebung des Exportgeschäftes dienstbar gemacht
werden. Auf diese Notwendigkeit hat sich die Kalkulation der
Exportpreise mehr als bislang einzustellen.
Infolge der allgemeinen weltwirtschaftlichen Depression hat
die Aufnahmefähigkeit und Aufnahmewilligkeit gerade der Länder,
die früher für den deutschen Export in erster Linie in Betracht
kamen, eine starke Einschränkung erfahren. Angesichts dieser
Tatsache liegt es nahe, daß ein mehr oder weniger großer Teil
der Ausfuhrindustrien die Befürchtung hegt, daß bei einer weit-
gehenden Anpassung der Ausfuhrpreise an den Preisstand des
Importlandes der ausländische Abnehmer vom Bezug deutscher
Fabrikate absehen wird. Diese Befürchtung ist insofern richtig,
als der Besteller einem Angebot des eigenen Landes vor einem
deutschen den Vorzug geben wird, wenn ein Preisunterschied
nicht besteht. Eine völlige Gleichstellung der deutschen Export-
preise mit denen des Weltmarktes wird sich daher nicht erzielen
lassen; vielmehr muß eine gewisse Differenz beibehalten bleiben,
deren Höhe im allgemeinen von den jeweiligen Konkurrenzverhält-
nissen abhängen wird.
Unter Vorbehalt eines solchen begrenzten Preisnachlasses
muß aber im Interesse der Gesamtwirtschaft verlangt werden,
i) Vgl. die Ausführungen des Verf. in der Industrie- und Handels-
zeitung, 1921, Nr. 280.