Full text: Kartelle und Trusts und die Weiterbildung der volkswirtschaftlichen Organisation

2. Wejen der Kartelle. 11 
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or allem an das Staatsmonopol, bei weldhem fidh der 
Staat das ausfchließlihe Recht zum Betriebe eines Er- 
werbszweiges vorbehält, und fieht demnad) eine Monopol- 
itellung nur da als vorhanden an, wo das Auflommen 
pon Konkurrenten rechtlid oder doch tatjächlich volllommen 
ausgefchloffen ijt. Das ijt aber zu eng. Im wirtfchaftlidhen 
Sinne ift eine Monopolitellung immer [don dann vorhanden, 
wenn ein erheblider Teil der Nachfragenden feine Be- 
friedigung nur durch einen Anbieter oder, wie bei den 
Kartellen, eine vereinigte Gruppe von Anbietern 
finden kann. Es ijt aljo nicht einmal nötig, daß nur ein 
einziger Anbieter vorhanden ijt (abo Iutes Mono- 
pol). Es fönnen mehrere Anbieter vorhanden fein, wenn 
nur aus irgendwelchen Gründen, 3. B. größeren Transport- 
foften der anderen Anbieter zum Abfaborte, ein Teil der 
Nachfragenden auf die Befriedigung durch einen Anbieter 
angewiejen iit (relatives Monopol). hier be- 
jtebt alfo die Konfurrenz gewiffermaßen latent fort, fie 
tritt ein, fobald die Preisgeftaltung fo ft, daß fie über 
bie Dorzugsitellung des relativen Monopols hinausgeht. 
Es fjei befonders betont, daß ganz dasjelbe auch) für die 
Derbände der Arbeiter, die Gewerkvereine, gilt. Auch 
fie find Monopolorganijationen; wenn ein Gewerkfverein 
durch Drohung mit Arbeitseinjtellung u. dgl. ich beffere 
Arbeitsbedingungen erfämpfen will, Jucht er möglichft alle 
beteiligten Arbeiter zum Anfchluß zu bringen. Je mehr 
bie Kartellvereinbarung alle in Betracht kommenden 
Unternehmer, aud) 3. B. die des Auslandes, umfaßt, 
um jo mehr nähert [iq ihre Stellung dem abfoluten Mono- 
pol. Doch ift es der große Unter[chied gegenüber dem recht- 
fi verliehenen Monopol, 3. B. bei Patenten, daß hier das 
Auffommen neuer Konkurrenz durch Gründung neuer 
Unternehmungen nie ausgejchloffen ift, fondern immer 
im Bintergrund fteht. Und zwar ijt um fo mehr Ausficht,
	        
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