Das Wesen der Gesellschaft.
163
tung beim Partner hervor und kann ohne sie nicht zur Entfaltung kom-
men: ein Führerbewußtsein kann nicht gedeihen ohne auf Bereitwillig-
keit zur Unterordnung zu treffen (man weiß, wie wichtig für einen Red-
ner jenes Mitklingen seiner Zuhörer ist, das alte in einem einzigen Strome
dahintreiben läßt); und ebenso entwickelt sich die Kampfhaltung nicht
einseitig bei einem Partner, sondern in einem einheitlichen Akte bei bei-
den Beteiligten. Und überall ist, wie schon gesagt, nicht an eine nachträg-
liche Antwort des angesprochenen Teiles, sondern an einen gleichzeitigen
und einheitlichen Vorgang zu denken. Der soziale Akt ist eben seiner
Natur nach ein doppelseitiges Gebilde: ein Zusammenspiel
zweier Personen zu einer Einheit gehört zu seinem Wesen. Soweit einer
der Partner die Initiative ergreift, ist er von seinem Partner darin ab-
hängig, daß er der „Annahme“ (d. h. der Resonanz) von dessen Seite
bedarf, damit der begonnene Akt wirklich zu einem sozialen Akt wird.
Ein Befehl ist kein echter Befehl, wenn er nicht innere Anerkennung
findet, sondern im günstigsten Falle ein Zwang. Jede Art von Herrschaft
sinkt ebenfalls auf dieselbe Stufe herab ohne Annahme. Ein Gespräch,
das von einer Seite begonnen wird, kommt, falls der Partner nicht darauf
„eingeht‘, überhaupt nicht in Gang und bleibt gegebenenfalls ein bloßer
Monolog. Ein Vortrag gestaltet sich unter denselben Umständen zu
einem Selbstgespräch oder einem gesprochenen Buch. Ein geistiger oder
sozialer Kampf, der vom Partner nicht „angenommen“ wird, schrumpft
zu einem ins Leere gerichteten Angriff zusammen. Ebenso sinkt die
Strafe. die nicht innerlich anerkannt wird. zu einem bloßen Zwang herab. ;
Hiermit hängt es zusammen, daß wir von einer Tendenz zur Erwide-
rung in weitem Umfange in den menschlichen Beziehungen sprechen können. Bei
den Naturvölkern erweckt ein Geschenk oder eine entsprechende Freundlichkeit eine
Neigung zur Erwiderung in Gestalt eines gemeinschaftsähnlichen Verhältnisses. Eben-
so gilt es als gefährlich, Mißtrauen zu zeigen, weil dieses die gleiche Gesinnung
wecken kann. Und auch bei uns findet eine freundliche Miene ein freundliches Ent-
gegenkommen, während feindselige Gebärden die Feindseligkeit wecken. Das Ent-
sprechende gilt auch beim Vertragsverhältnis; man könnte sagen: Achtung weckt
Achtung, d. h. den Willen zum Geltenlassen des Andern als eines Gleichberechtigten.
Daß Liebe Gegenliebe weckt, ist bekannt. Vom Vertrauen sagt ähnlich Simmel:
„Ein Vertrauen, das uns gewährt ist, enthält eine fast zwingende Präjudiz [zur
Erwiderung]“ 1).
Zur Erklärung kann man einerseits anführen: es gehört zum Wesen des
Hilfsinstinktes, durch Freundlichkeit ausgelöst zu werden, und ebenso zum Wesen des
Kampfinstinktes, durch feindselige Gebärden erregt zu werden. Ferner handelt es
sich bei der Erwiderung in der Regel nicht um ein Nacheinander, sondern um ein
gleichzeitiges Geschehen, auch wenn die äußere Erwiderung erst später eintreten sollte.
Und hierbei kommt der Sat vom Zusammenspiel der Partner wieder zur Geltung:
A Simmel. Soziologie S. 376.