Full text : Die deutsche Wirtschaft

§  54.  Arbeit.  105
Erzielung  etwa  mittelbar  beitrug,  ist  völlig  unbestimmbar  und
wenigstens  nicht  nach  äußerlichen  Anhaltspunkten,  z.  B.  dem
verdienten  Zeit-  oder  Aceordlohn,  genauer  zn  bemessen.  Der
schließliche  Reinertrag  ist  eine  wechselnde  Größe,  die  sich  meist
«  nicht  ohne  Benutzung  voraussetzungsweiser  und  deshalb  auch  anfechtbarer ­
  Annahmen  feststellen  läßt.  Jeder  ungünstigere  Abschluß,
welcher  eine  irgendwie  bedeutendere  Abminderung  der  Antheilsbezüge ­
  bedingt,  muß  um  so  leichter  Mißtrauen  und  Unzufriedenheit ­
  erregeil,  je  weniger  die  den  Allsfall  veranlassenden  Ursachen
von  allen  dadurch  Mitbetroffenen  vollständig  zn  übersehen  sind.
Endlich  vermögen  gewöhnlich  die  der  Arbeitergesammtheit  zngebilligtcn
  Reinertragsquoten  sogar  günstigeren  Falls  doch  ilicht
beträchtlich  genug  zu  sein,  um  bei  sofortiger  Bertheilung  unter
Biele  die  wirthschaftliche  Lage  der  Betheiligten  merklich  zn  verbessern, ­
  und  auf  letztere  selbst  sorlderlich  anspornend  zn  wirken.
Thatsächlich  haben  auch  alle  neuerlichen  Versuche,  welche  mit  einer
so  verallgemeinerten  Antheilsgewährung  gemacht  wurden,  ben
damit  beabsichtigten  Zweck  mehr  oder  weniger  verfehlt,  und
höchstens  ebensoviel  erreicht,  als  weit  unbedenklicher  und  sicherer
schon  dllrch  Zusicherung  voll  außerordentlichen  Bewilligungen
(Gratificationen  und  Prämien)  zn  erzielen  ist,  die  unter  gewissen
Voraussetzungen  eintreten,  sollen,  z.  B.  bei  regelmäßiger  Pflichterfüllung, ­
  sparsamer  Materialverwendung,  längerer  Dienstdaner  re.
Erfahrungsgemäß  hat  sich  Tantiemenlvyn  überall  nur  nach-•
  haltig  bewährt  bei  Löhnung  des  den  Geschäftsinhaber  vertretenden, ­
  oder  unter  ihm  bei  Leitung  und  Ueberwachung  der  Production
mitwickenden  Berwaltungs-  und  Aufsichtspersonals,  svlvie  solcher
ebenfalls  qnalificirterer  Arbeiter,  deren  Geschicklichkeit  unb  Sorgfalt ­
  die  Ausführung  sich  durchschnittlich  sofort  bezahlt  machender
Arbeitsaufträge  ohnehin  zllr  fast  gänzlich  selbständigen  Bewerkstelligung
  überlassen  werden  m>lß.  Alleinige  Vergeltung  mit  einem
direct  oder  indirect  am  Erfolge  betheiligenden  Antheile  bleibt  dabei
nur  unter  der  Voraussetzung  thunlich,  daß  die  Uebernehmer  der
betreffenden  Arbeitsleistung  den  in  einem  Falle  eintretenden  Miß-,
erfolg  durch  Mehrverdienen  in  einem  anderen  auszugleichen  vermögen. ­
  unb  möglichen  Lohnverlusten  gegenüber  übertragnngsfähig
genug  sind.  In  der  Regel  kann  deshalb  die  etwa  zuzubilligende
Tantieme  eben  blos  zur  Ergänzung  und  Ausbesserung  des  Zeitlohns ­
  dienen,  oder  in  irgend  einer  Weise  mit  Accordsatzen  vermischt ­
  werden.  Letzteres  geschieht  z.  B.  beim  Commissionshandel,
            
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