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Hilfe einer Hauszinssteuerhypothek von 4000 bis 5000 RM. — und zu kleinem
Teil (Flüchtlingssiedler) mit kleinen Wirtschaftsdarlehen von 2000 bis 3000 RM. —,
zum größten Teil aber ohne weitere Schuldaufnahme lediglich aus den Wirtschafts-
überschüssen der letzten 4 Jahre. Dies scheint besonders bedeutsam gegenüber
der viel verbreiteten Meinung, daß es unwirtschaftlich sei, wenn man dem Siedler
zum Anfang nur die notdürftigsten Baulichkeiten hinstellt, die durch den sehr
bald erfolgenden Neuaufbau überflüssig werden. Es scheint doch der freiwillige
Entschluß, an allen Ecken und Enden zu sparen und allmählich ohne Inanspruch-
nahme teurer Kredite den Betrieb auszubauen, psychologisch wertvoller zu sein als
der Zwang, die Schuldzinsen für eine fertig aufgebaute Stelle herauszuwirt-
schaften. Es wäre zu untersuchen, ob es möglich ist, für etwa 8000 RM. ein
Siedlungsgehöft mit gerade ausreichenden Wohn- und Stallräumen in einfachster
Ausstattung und eine Bretterscheune zu errichten. Wenn der Preußische Staat
durch Erhöhung der Hauszinssteuerdarlehen auf den genannten Betrag von
8000 RM. die vollen Baukosten übernimmt, das Reich aber durch die Siedlungs-
kredite die Landbeschaffung ermöglicht, würde die ostpreußische Siedlung trotz
der schwierigen Zeiten durchaus existenzfähige Siedler ansetzen können.
Die Finanzierung einer Siedlung von 15 ha würde sich dann etwa folgender-
maßen stellen:
I. Kosten der Siedlung.
Landankauf je ha RM. 900 .'. . .
Gebäudekosten . 202
Siedlungsunkosten (Zwischenwirtschaft, Aufteilung, Wege,
Beitrag zu Schulbauten) je Stelle . . . ..
„4000
RM. 25 500
MN. Aufbringung der Kosten.
Reichskredit für Landbeschaffung .
Hauszinssteuerhypothek . .
Anzahlung des Siedlers
RM. 13 500
8 000
„ 4000
RM. 25 500
Der Siedler muß darüber hinaus das Inventar selbst mitbringen oder aus
hinterlegter weiterer Anzahlung beschaffen.
sr
IX. Jährliche Belastung.
4'/, % für M. 13500 Reichskredit . . . . . ..
2% (davon 1% Tilgung) für M. 8000 Hauszinssteuer-
hypnothek.
RM. 607,50
„ 160,00
RM. 767.50
Das ist je Morgen 12,40 RM. jährlich. Durch Stundung der Renten für die
drei ersten Jahre im Betrage von rund 2300 RM. würde vom vierten Jahre an diese
Belastung sich auf rund 14 RM. je Morgen erhöhen. Diese Belastung muß als
tragbar erscheinen, wenn der Siedler (Steuerbefreiung für diese drei Jahre weiterhin
vorausgesetzt) in den ersten drei Jahren seiner Wirtschaft die gesamten Betriebs-
überschüsse für den Ausbau und die Verstärkung des Inventars ausgeben kann.
Voraussetzung für die Ansetzung existenzfähiger Siedler ist, daß die in den
vorigen Abschnitten empfohlenen Maßnahmen zur Besserung der allgemeinen Lage
der Landwirtschaft in Ostpreußen zur Durchführung gelangen. Neben der För-
derung der Siedlung darf nicht vergessen werden, daß vor allem die Besitzfestigung
des alten Besitzes eine dringende Aufgabe ist (vgl. S. 69). Leider ist für die alten