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kam. Mit dem Zweck, dem sie dienstbar gemacht wurde, än
derte sich der finanzpolitische Charakter der Steuer, bis sie am
Ende ihrer langen Entwicklungsgeschichte in dem Finanzsystem
die Rolle einer selbständigen und grundlegenden Besteuerungs
methode erlangte. Nach diesem Gesichtspunkte vollzieht sich
die Gliederung des finanzpolitischen Teils der Arbeit, an den
sich der speziellere, nach den für die innere Entwicklung der
Steuer charakteristischen Momenten geordnete zweite Teil der
Arbeit anschließt. Beide Teile stehen aber nicht unabhängig
neben- oder nacheinander, sondern bilden ihre wechselseitige
Ergänzung und Erläuterung.