renzierung der Skala, die er mit einer Erhöhung der jeweiligen
Steuersätze verband, 1795 in dieser Richtung weiter 9 ).
Neben diesen Steuern, die durch ihre Gebundenheit an
Stempelpapiere den Charakter von Stempelsteuern deutlicher
hervortreten lassen, kam seit 1780 unabhängig von diesen
eine andere Reihe von Steuern auf, deren erste die 1780 von
North eingeführte Vermächtnissteuer (Legacy duty) bildet.
Der Ertrag dieser Steuer blieb gering, und 1795 schlug Pitt
deshalb den Weg einer direkten Vermögensbesteuerung mit
der Vorlage einer Erbschaftssteuer (collateral succession duty)
ein, die aber im Unterhaus auf das bewegliche Vermögen be
schränkt wurde, während das Grundvermögen frei ausging 10 ).
Damit war, wenn auch nur einseitig, in der Form der Nach
laßbesteuerung die direkte Vermögensbesteuerung begonnen
und der Anfang zu den Erbschaftssteuern, die im nächsten
Jahrhundert umfassend ausgebaut wurden, gemacht.
Eine zweite Möglichkeit, innerhalb des bestehenden Systems
über dessen Wirkungsweise hinauszugelangen, boten die Auf
wandsteuern dar. Diese beruhten in gewisser Hinsicht zwar
auf demselben Steuergedanken wie die allgemeine Verbrauchs
besteuerung, andererseits lag in ihnen aber doch ein Moment,
das sie von jener unterschied. Während die allgemeine Ver
brauchsbesteuerung gerade in ihren ertragsfähigsten Zweigen
sich an solche Verbrauchsobjekte anschloß, die als unent
behrliche Bestandteile einer normalen Lebenshaltung betrachtet
werden mußten, schlossen sich die Assessed taxes an einzelne
Aufwandobjekte an, deren Gebrauch eine Steigerung, deren
Nichtgebrauch eine Minderung der Lebenshaltung offenbarte.
Damit lag in dem System der Assessed taxes das Prinzip einer,
allerdings freiwilligen und nicht allgemeinen, Progression ver
borgen und von dieser faktischen Besteuerungsweise nach ver
schiedenen Klassen der Leistungsfähigkeit (in den Assessed
taxes dargestellt durch die verschiedenen Aufwandobjekte) ist
der Fortschritt zu einer Erfassung abgestufter Vermögens
klassen nicht mehr allzu groß. In der historischen Entwick-
9) Dowell, History. III, S. 139h- Dowell gibt den Ertrag dieser
Steuer für 1805 auf 0,312 Millionen £, für 1815 auf etwas über 1/2 Million
£ an.
xo) Dowell, III, S. 149.
Zeitschrift für die ges. Staatswissensch. Ergänzungsheft 48.
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