Einleitung.
Eine vergleichende Betrachtung des englischen Finanz-
und Steuerwesens der neuesten Zeit mit dem aus der Zeit,
die der Einführung der Einkommensteuer in England un
mittelbar vorausgeht, läßt eine Entwicklungsreihe erkennen,
die sich in der Verschiedenheit der jeweils ausgeprägten finanz
politischen Anschauung sowie in der Verschiedenheit der rein
äußerlichen Struktur des Verhältnisses der Einnahmezweige
unter sich und zum Gesamtbudget zeigt und die von einem
geschichtlich gegebenen Ausgangspunkt ausgehend eine wesent
liche Umbildung des ganzen Systems bedeutet. Es bedarf hier
keiner ausführlichen Darlegung, daß diese Entwicklungsreihe,
die innerhalb der Gesamtentwicklung eines großen Staatswesens
verläuft, den allgemeinen Bedingungen dieser mit unterworfen
ist, daß sie in ihrem Verlauf und in ihrem endlichen Ergebnis
nur im Zusammenhang mit dieser begriffen und gewürdigt
werden kann. Noch deutlicher wird die Einsicht, daß die ganz
spezielle Entwicklung einer einzelnen Steuerart überhaupt nicht
aus dem allgemeineren Zusammenhang herausgerissen werden
kann, aus welchem sie erwachsen ist, von dem sie in jeder Phase
ihrer Entwicklung bedingt wird, auf den sie aber vermöge der
Tatsache ihrer Existenz selbst wieder bedingend zurückwirkt.
Greifen wir dennoch in der analytischen Methode geschichtlicher
Einzelbetrachtung einen gesonderten Zweig aus dem Gesamt
verlauf einer umfassenden Entwicklungsreihe heraus, um deren
Ausgangspunkt, Verlauf und schließliches Ergebnis festzustellen,
so kann das eben nicht anders als unter steter Beachtung der
Gesamtentwicklung erfolgen, wenn die Untersuchung zu mehr
als einer chronologisch schematisierenden Fixierung des Ent
wicklungsverlaufes gelangen will.
Diese Notwendigkeit wird besonders deutlich, wenn im
Rahmen einer finanzwissenschaftlichen Untersuchung eine ein-
Zeitschrift für die ges. Staatswissensch. Ergänzungsheft 48. 1