Dritfelbardeckung der Meichs:
bankuoten.
Bankmäßige Deckung der
KReichsbanknoten.
Schwebende Schuld des
MNMeiches.
Die früher im Umlauf befindlichen f{ifbernen Scheidemünzen kommen
gleichfalls gegenwärtig al8 gefebliche Zahlungsmittel nicht mehr in Betracht, Die
Steigerung des Silberpreifes, der-in Deutfchland zeitweilig das Zwölffache des Aus
münzungsmwertes von 100 Mark = 1 Hfund fein betrug, hat e8 mit fich gebracht,
daß die Deutfchen Silbermünzen teils gehamftert oder iInduftriell verwertet worden,
teil8 in das Ausland abgefloffen find, wo fich der Preis für Silber noch wefentlich
550er ftellte als in Deutfehland. E83 erfehien daher geboten, die deutfchen Neichs-
fißbermünzen außer Kurs zu febßen (Berordnung vom 13. April 1920, Neichs-Gefepbl.
S. 521). 2ın zu verhindern, daß Ddiefe Silbermengen für Währungszwecke ganz
verloren gingen, fah fich die Neichsbank veranlaßt, Silbermünzen zu einem den
Nennwert Überfteigenden, Dem Silbermarktpreis entfprechenden Sale anzukaufen.
Nach dem Siande vom 31. Auguft 1920 verfügte fie über einen Silbervorrat von
und 1 Million Kilogramm fein im Buch und Marktwerte von rund 1'/, Milliarde
Mark, die unter ihren »Sonftigen Aktiven« enthalten find. Bor Beginn des Krieges
(am 23, Juli 1914) Hatte die NeichSbank über Silberuninzenbeftände in Höhe von
326 Millionen Mark = 1,63 Millionen Kilogramm fein verfügt, während daneben,
wie erwähnt, mehr al8 das Doppelte diefer Summe im Verkehr umlief. IJın Laufe
de8 Kricges waren die Vorräte der Neichsbank faft ganz in den Verkehr übergegangen,
jo daß ihre Beftände meift fehr geringfügig maren; der nicdrigfte Stand wurde nach
an Ausweis vom 15. Januar 1920 mit 14,2 Millionen Mark erreicht, Kurz bevor
»%e Meichsbank dazu üÜberging, Silbermünzen zum Marktpreife au8 dem Verkehr
ınzufaufen.
Die im Bankgefeß vorgefchriebene Drittelbardecung der Neichsbanknoten
‚icß fih im Berlaufe der Iehten Jahre nur mit Hilfe der Beftände an Darlehn8-
affenjcheinen aufrechterhalten, die der Neichsbank al8 der Kaffeführerin der Reichs
darfehnSfajjen in Erftattung verauslagter Darlehnsbeträge zufloffen, und die auf
Srund des Darlehnskaffengefebes vom 4. Auguft 1914 (NMeichs SGefekbl. S, 340) als
Bardeckung für die Noten Verwendung finden dürfen, Die Neichsbank hat freilich
nen großen Teil der ihr durch die Darlehnskaffen zugeführten Darlehnskaffenfcheine
‘ortlanfend wWwicder verausgaben müffen, , um den ftarfen Geldbedarf des Verkehrs
efricdigen zu fönnen.‘ Nach dem Stande vom 31. Auguft 1920 befanden fich an
DarfchnSfafjenfcheinen im Befiß der Neichsbank 18,6 Milliarden Mark, außerhalb der
Reichsbank im AUulauf 13,2 Milliarden Mark,
Da die Hbrige, 5. h. die fogenannte bankfmäßige Dedung der Neichsbank-
1oten 3u etwa 88 Prozent in NReichsfchabanweifungen Befteht, und da auch Die
Unterpfänder der DarleHnskafjen überwiegend aus ScHuldverfehreibungen des Neiches
zebildet werden, fo nähert fih der Charakter der in Deutfehland umlaufenden
yaplernen Zahlungsmittel gegenwärtig in der Tat einigermaßen dem Charakter von
Neichspapiergeld. Dabei darf allerdings nicht unberückfichtigt bleiben, daß bei den
DarlchnSskaffen neben den Unterpfändern noch die weitere durch die Bajtung der
DarfehnSfchuldner mit ihrem gefamten Vermögen gegebene Sicherheit befteht, und
daß die anderweiten Aktiven der NMeichsbank gegenüber den Vaifiven einen nicht zu
inter häßenden Gegenwert bilden.
Bon ausfchlaggebender Bedeutung für die Entwicklung de8 Umlaufs an Zahlungs
mitteln mar die Grftaltung der. fhmwebenden Schuld des Neiches, Das Ans
machjen der fchwebenden Schuld ift zweifello8 eine der wichtigften AUrfachen und
jur Seit die Haupturfache für die Ausdehnung des Zahlungsmittelumlaufes, Das
Reich bfleat ESchabanweifungen bei der Neichsbank zu diskontieren, um mit dem