Object : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Tabelle  i.

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Tabelle  i.
Allgemeine  Ausgaben  des  Deutschen  Reiches  1911  für  soziale  (Arbeiter-)
Fürsorge.
(Weggelassen  sind  die  Ausgaben  für  Herabminderung  der  Säuglingssterblichkeit,  Bekämpfung ­
  der  Tuberkulose,  für  Gewerbe-  und  Industrieausstellungen,  Gewerbeaufsicht,
Unterstützung  der  Herausgabe  von  Fachblättern  usw.)
Ordentlicher  Reichshaushaltsetat  für  1911:
IV.,  Kap.  3,  Tit.  11:  Beitrag  für  das  Internationale  Institut  für  Sozialbibliographie ­
  15  000  M.
,,  3,  ,,  21:  Beitrag  für  den  Verband  der  gemeinnützigen  Rechtsauskunftsstellen ­
  1  000  ,,
,,  7a,  ,,  15a:  Beitrag  für  die  Zentralstelle  für  Volkswohlfahrt  .  10  000  ,,
,,  7a,  „  16:  Beitrag  auf  Grund  des  Invalidengesetzes  53  650  000  ,,
,,  7  a,  ,,  20:  Unterhaltung  der  ständigen  Ausstellung  für  Arbeiterwohlfahrt ­
  40  000  ,,
,,  7a,,,  21:  Zuschuß  zu  der  Int.  Vereinigung  für  gesetzlichen
Arbeiterschutz  (zur  Unterhaltung  des  Int.  Arb.-Amts)  8  000  ,,
,,  7a,  ,,  24:  Beitrag  zum  Verband  deutscher  Arbeitsnachweise  .  30000  ,,
,,  13a,  ,,  1—11:  Reichsversicherungsamt  2596415  ,,
Außerdem:
IV.,  Kap.  7:  Der  Anteil  der  Abteilung  II  (Sozialpolitische  Abteilung)  an
den  Verwaltungskosten  des  Reichsamts  des  Innern,  welche
für  1911  mit  1  915  105  M.  angesetzt  sind,  wird  von  Sonnenberg*) ­
  auf  ein  Fünftel  geschätzt.  Hiernach  ca  383  025  ,,
,,  10:  Der  Anteil  der  „Abteilung  für  Arbeiterstatistik“  innerhalb  des
Reichsstatistischen  Amts,  nach  derselben  Annahme  für  1911
ein  Fünftel  von  2  225  217  M  445  043  ,,
Post:  Die  auf  die  Reichspostverwaltung  entfallenden  Beträge  für  Beihilfe
zur  Durchführung  der  Reichsversicherungsgesetze,  sowie  die  vom
Reiche  zurückerstatteten  Beträge  für  aus  dieser  Maßnahme  entstehende ­
  Zinsverluste  sind  aus  dem  Etat  nicht  zu  ersehen.  Voraussichtlich ­
  sind  diese  Posten  im  Ausgabeetat  des  Reichsversicherungsamts, ­
  der  oben  voll  berücksichtigt  ist,  mit  enthalten.
1911:  57  178  483  M.
Einzelstaaten:  Aus  den  Staatshaushaltsetats  der  Einzelstaaten  sind  die  Beträge  für
die  durch  die  Ausführung  der  Reichsversicherungsgesetze  usw.  entstehenden  Verwaltungskosten ­
  usw.  nicht  klar  zu  ersehen.

*)  Sonnenberg,  Deutschlands  sozialpolitische  Einrichtungen,  Berlin  1912.
            
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