Full text: Steuerreform im Kanton Zürich

    
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Bei der grossen Wichtigkeit, die der Reduktion des Steuer- 
fusses zukommt, verlohnt es sich, auf ein für deren Zulässig- 
keit zeugendes Beispiel etwas näher einzugehen. Der Kanton 
St. Gallen erhielt Ende 1903 ein neues Staatssteuergesetz, 
das. im Jahre 1905 zum ersten Mal angewendet wird. Die 
Gesetzesänderung machte eine gänzliche Revision der Steuer- 
register notwendig, bei der den Steuerpflichtigen für die bis- 
herigen Steuerhinterziehungen Straflosigkeit und Erlassung von 
Steuernachzahlungen zugesichert wurde. Die Revision ist noch 
nicht ganz beendigt; die vorläufigen Resultate lassen aber 
heute schon eine ganz ausserordentliche Besserung der Steuer- 
verhältnisse im Kanton St. Gallen absehen. So steht fest, dass 
die Staatssteuer, die bisher 3,2 %oo betrug und ohne ein neues 
Gesetz zur Herstellung des finanziellen‘ Gleichgewichts auf 4,5 %/oo 
hätte erhöht werden müssen, demnächst auf 2 oder 2,2 °/oo reduziert 
werden kann, und ebenso, dass in einer grossen Zahl von Ge- 
meinden in Zukunft die Hälfte des bisherigen Steuersatzes für die 
Gemeindesteuer genügen wird, 
Der Erfolg der st. gallischen Steuerreformarbeit zeigt sich 
deutlich in folgenden offiziellen Angaben über die Steuerkapital- 
vermehrung einzelner Gemeinden : 
  
    
  
  
   
    
   
  
   
   
     
     
    
    
  
Gemeinde bisheriges neu taxiertes 
Fr: Fr: 
Steinach 929,000 1,725,000 
Tübach 1,207,000 1,926,000 
Rorschacherberg 1,485,000 3,600,000 
St. Margrethen 963,000 2,460,000 
Au 923,000 1,690,000 
Rebstein 1,574,000 3,170,000 
Rüthi 755,000 1,480,000 
Sargans 590,000 1,180,000 
Vilters 475,000 1.041,000 
Pfäffers 670,000 1,120,000 
Ebnat.. 3,900,000 6,000,000 
Wattwil 6,638,000 11,100,000 
Lichtensteig 2,800,000 4,300,000 
Bütschwil 1,500,000 3,160,000 
Kirchberg 2,700,000 5,600,000 
Flawil 5,400,000 11,000,000 
Gossau 6,600,000 12,684,000 
Waldkirch 2,600,000 4,460,000 
Degersheim 3,300,000 6,300,000 
  
  
Steuerkapital 
     
 
	        
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