Für die Bezirks-Führer.
8 10.
Jeder Bezirksführer hat sich für den Tag der Wahl mindestens vier HülfSkräfte sicher zu besorgen, die sich sämtlich
mit persönlicher Legitimation zu versehen haben. Es sind das ein Listeuführer, ein Blockführer und zwei Stimmzettel-
verteiler. In Bureaus mit mehreren Eingängen müssen entsprechend mehr Stimmzettelverteiler aufgestellt werden.
ß n.
Der Listenführer soll versuchen, mit dem Blockführer möglichst in der Nähe des Wahltisches Platz zu bekommen
Tritt der Wähler an den Wahltifch heran und nennt seine Wohnung und Namen, so hat der Listenführer schnell in der
Wählerliste den Wähler aufzusuchen und mit einem Klanen Strich in der freien Rubrik anzudeuten, daß der Betreffende
gewählt hat.
Zu gleicher Zeit schreibt der Blockfuhrcr die Nummer und den Namen des Wählers aus der Wählerliste auf den
Block und gibt einem durch Kontrollkarte legitimierten Boten die Blockzettcl. die von diesem in das Abteilungsbureau
befördert werden.
§ xz
Um 2 Uhr ist der Listeuführer durch den Blockführcr abzulösen, eventuell ist aus dem AbkcilungSburcau Ersatz zu
stellen. Um 4 Uhr hat der Listeuführer seinen Posten wieder zu übernehmen.
8 13.
Die Ablösung der Stimmzcttelverkeiler erfolgt je nach den vorhandenen Äülsskräften vom Abteilungsbureau.
Niemand hat Stimmzettel. Liste oder Material an Personen abzugeben, die sich nicht durch eine Kontrollkarte legitimieren.
8 14.
Nach Schluß der Wahlhandlung wohnt der Listenführcr und Blockführer der Stimmenauszählung bei und füllt die
ihm übergebene Zählkarte gewissenhaft aus.
Die Karte ist sofort an daS Abteilungübureäu zu geben, hier wird das Ergebnis zusammengestellt und sodann
dem Zenttalbureau übermittelt. Ergeben sich in einem Wahllokal kleine Dlffereirzen (ein oder zwei Stimmen) bei der
Auszählung, so ist das vorläufige Resultat immerhin sofort mitzuteilen. es muß aber ein Parteigenosse zurückbleiben, der
dos korrigierte Resultat zu übermitteln hak.
Ist Aas Resultat im Ableilungsbureau vollständig, so ist das Ergebnis sofort dem Zenttalbureau zu überbringen.
Der Vorstand des sozialdemokratischen Vereins.
43 und 44. Zirkular an die Abteilungs- und Bezirksführer
Bezirksführer bestätigt. Zum Teil war es das Gesetz, das diese zentralistischen
Bestimmungen notwendig machte. Bei einem Aufbau der Organisationen
nach streng föderalistischen Grundsätzen, das heißt auf Grundlage der
Selbständigkeit der Einzelteile und ihrer föderativen Verbindung unter
einander, konnte jede einzelne Bezirkungsorganisation und ebenso jede
Abteilung durch richterlichen Entscheid für einen Verein im Sinne des
Gesetzes erklärt werden. Aber die zentralistische Verfassung entsprach zu
gleich auch der Auffassung des Begriffs „Demokratie", wie sie der deutschen
Sozialdemokratie seit den Tagen Lassalles eigen geworden war. Lassalle, von
seiner aus der Antike und der Legelschen Philosophie geschöpften Staats
idee geleitet, hatte den föderativen Gedanken als Bourgeoisliebhaberei
bekämpft, und auch von marxistischer Seite ward dieser später als klein
bürgerliche Schrulle verspottet. Die straffe Zentralisation galt als die
dem Geist und den Interessen der Arbeitermassen entsprechende Form.
Wie jedoch in der Gesamtpartei die persönliche Spitze, die Lassalle der
ersten Zentralisation gegeben hatte, und auch sonst manche Zuspitzung dieser
letzteren hatte aufgegeben werden müssen und trotz zentralistischer Form
und Leitung ein starkes Eigenleben der Mitgliedschaften sich entwickelt hatte,
so bedeuteten auch hier die zentralistischen Bestimmungen nicht, daß den