Full text: Gesamtstaat, Dualismus und Pragmatische Sanktion

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daß diese Verfassung und ihre Wandelungen eben die Ge 
schichte selber sind, und natürlich kann kein Historiker von 
ihr eigentlich absehen. Aber es gibt zwei wesentlich ver 
schiedene Arten, dieses Studium aufzunehmen : man kann 
entweder die Verfassung in ihrer Gesamtheit als ein mehr 
oder minder bleibendes System studieren oder die einzelne 
Frage, wie sie eben konkret in den Pragmatismus eingreift. 
Ersteres sollte geschehen, und letzteres pflegt zu geschehen. 
Wie viele von denen, die von Archonten und Strategen, 
von Konsuln und Prätoren erzählen, haben jemals diese 
Magistraturen in der Gesamtheit ihrer Rechtsstellung ernst 
lich erwogen ? Wie viele, die über Bischöfe und Kurfürsten 
ausführlich handeln, haben das römisch-kanonische und das 
deutsche Reichsrecht für diese Institutionen lebendig vor 
Augen ? Und doch darf der pragmatischen Geschichts 
erzählung nur derjenige sich unterfangen, der von diesen 
ihren wichtigsten Faktoren eine deutliche Anschauung hat. 
Dieselbe Oberflächlichkeit, wie sie auf dem Gebiet der 
Sprachforschung die Pseudohistorie charakterisiert, zeigt sich 
auch auf dem Gebiet des Staatsrechts ; nur zu oft redet 
man auch hier von dem, was man nicht, oder, was schlimmer 
ist, was man nur halb versteht in flacher Wiederholung 
undeutlicher Überlieferung. » 
Die «staatsrechtlichen Theorien » der österreichischen 
Autoren wie beispielsweise die gesamtstaatliche, derethalben 
der jüngere Andrässy heftig gegen Tezner agiert, sind 
laut Andrässy lediglich in Verfolgung politischer Ziele 
entstanden x . Es interessiere einen großen Teil jener 
«Schriftsteller», die mit der erwähnten «Theorie Tezners» 
hervortraten, weit weniger, welche rechtliche Natur das 
Reich Rudolphs II. besaß, als was für eine rechtliche Natur 
dem Reiche Franz Josephs I. und wohl insbesondere dem 
Reiche des Thronfolgers Franz Ferdinand eigne. Weil diese 
1 Hier erinnert der gerade als Politiker sehr bekannte und nun 
anderen eine politische Tendenz zuschiebende Verfasser an den 
fliehenden Mann, der die ihn verfolgende Menge auf einen Dritten 
abzulenken sucht.
	        
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