des Jahres 1912 so hoch stieg, wie nie zuvor, doch, dass
einige Banken, ihn noch erhöhen mussten, während man
in Italien, bis seit Ende Juni, ihn vermindert hatte.
Die eigenen Reserven unserer Emissionsbanken sind
fast dieselben, wie am 31. Oktober 1912, und zwar
1340 Mill. Lire mit einer qualitativen Verbesserung,
weil die goldene Reserve sich vermehrt hat, ohne die
Barreserven des Staatschatzes zu rechnen.
Der (lang des Notenumlaufs während des Jahres 1913,
hat die Angemessenheit und die Zweckmässigkeit der
Bestimmungen des Gesetzes vom 29. Dezember 1912,
n. 1346, vollkommen gerechtfertigt und bestätigt, indem
solche Bestimmungen, die die Ueberschreitungsgrenzen
des Umlaufs betreffen, aus der Notwendigkeit entstamm
ten, den Umlauf unserer Emissionsbanken noch elastischer
werden zu lassen.
Im Jahre 1913 wurde die Prüfung über die Lage der
drei Emissionsinstitute seitens des königlichen und par
lamentarischen Ausschusses fertig gemacht, um die Erfül
lung der gesetzlichen Verpflichtungen der drei Zettel
banken zu bestätigen. Die vom verehrtesten Präsidenten
des Ausschusses, Herrn. Inghilleri, des Herrenhauses, im
Monate Juli vorgestellten Berichte, welche ohne Verzug
dem Parlament vorgelegt wurden, erklärten, dass die
Bank von Italien, von Neapel und von Sie dien ihre allge
meinen und besonderen nach den Gesetzen und Con
ventionen bestimmten Verpflichtungen erfüllt hatten.
Der Ausschuss hob die vollkommene Wiederherstel
lung des Vermögens der drei Institute, die betreffenden