Ausgaben für Libyen.
der heutige unsicherer Zustand, durch eine tugendhafte
wiederherstellende Kraft und durch den gesunden Ein
fluss des Friedens, den wir als vollkommen und dauernd
hoffen, aufgehört sein wird, und wenn ein ruhiges Ver
trauen wieder aufblftht.
Da ich wünsche, die Sachen mit. der grössten Klarheit
auszulegen, so will ich über die Ausgaben reden, welche
die Besatzung Libyens betreffen.
Durch das Gesetz vom 28. März 1.912 wurden die
k. Dekrete vom Parlament bewilligt, welche bis zum
15. Februar, auf Antrag des Schatzkanzlers und unter
Genehmigung des Ministerrats ansgegeben worden waren,
indem dadurch ein ausserordentlicher Kredit um 170 Mill.
Lire für den militärischen Zug nach Libyen ermächtigt
wurde.
Auch eine Anweisung eines anderen Fonds um 85 Milk
wurde genehmigt, um die Dotationen der Magazzine in
Italien zu ersetzen und, um neue Einheiten des Heeres
zu bilden.
Tn der Absicht, durch ordentliche Budgetsmittel die
Ausgaben von 205 Milk zu verrichten, setzte das Gesetz
des 28 März 1912 fest, dass man den Kassaueberschuss
von 57 Milk, der aus den bestätigten Ueberschüssen bis
Ende des Finanzjahres 1910-11 entstand, wie auch den
Ueberschuss des Jahres 1911-12 angewandt hätte und,
dass man die uebrige vorzuschlagende Summe auf sechs
Finanzjahre, und zwar von 1912-18 bis zu 1917-18, ver
teilt hätte.