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Der Uebersclmss des Jahres 1911-12 wurde in 100 Mill.
und 734 tausend Lire so bestätigt, dass der Betrag von
205 Mill. bis Ende Juni 1912 mit den 57 Mill. der vorher
gehenden Ueberschüsse um 157,734 Mill. ausgeglichen
werden konnte.
Durch das Gesetz vom 29. Dezember 1912, n. 1357,
wurden die k. Dekrete gesetzlich bestätigt, wodurch aus
serordentliche Kredite seit dem 4. April bis zum 8. De
zember 1912, um 357 Mill. Lire eröffnet worden waren.
Damit man eine solche Ausgabe verrichten könnte, wurde
der Uebersclmss des Jahres 1912-13 darauf angewiesen,
indem man festsetzte, dass die uebrige Summe bis 15 Mill.
auf das Budget 1913-14 angewiesen werden würde und,
dass der verbleibende Betrag auf fünf Jahre, von 1914-15
bis 1918-19, verteilt werden würde.
Das Gesetz vom 26. Juni 1913 setzte in 42 Mill. den
Ueberschussanteil fest, welchen man zu dem obengenann
ten Zweck anwenden durfte. Es verblieben also 315 Milk,
welche man dem Best um 47,236 Mill. des Betrages hin
zufügen musste, welcher durch das Gesetz 28. März 1912
ermächtigt worden war, und waren daher zusammen
362,26« Mill. auf deren Rechnung man 62,266 Mill. ins
Budget direkt einführte (1).
Noch durch ein anderes Gesetz des 29. Dezember 1912,
(1) Im Jahre 1912-13
» 1913-14
» 1914-15 .
Zusammen. .
L. 7,878,000
•> 22,878,000
» 31,510,000
L. 62,266,000