Object: Finanzrede des Schatzmeisters gehalten vor dem Abgeordnetenhaus am 20 December 1913

bestätigten Betrag wiederzuerstatten, und dafür ist man 
im Begriff die nötigen Auskünfte zu sammeln. 
Was die Civilausgaben anbelangt, für welche das Mi 
nisterium der Kolonien sorgt, ist es bekannt, dass man 
anfangs 200,000 Lire (Gesetz vom 6. Juli 1912) und dann 
noch 50 Mill. durch Eröffnung einer laufenden Rechnung 
(Gesetz vom 6. Dezember 1912) bestimmt hat. 
Gegenüber solchen verfügbaren Mitteln, hat das Mi 
nisterium der Kolonien vom 20. November 1912, von 
dem Tag seiner Gründung, bis zum 30. Juni 1913, ver 
schiedene Ausgaben in Anspruch genommen, welche sich 
fast auf 22 7, Mill. belaufen. 
Einige Ausgaben verdienen einen besonderen Hinweis, 
und zwar: 11 1 , Mill. Lire für den Bau neuer Eisen 
bahnstrecken, mehr als 5 Mill. Lire für öffentliche See 
werke; 771,000 Lire für Staatsgebäude von örtlichem 
Interesse, 757,000 Lire für den Monopoldienst. Noch 
ausführlichere Nachrichten kann man aus der besonderen 
Rechnung ziehen, welche man, wie das Gesetz bestimmt, 
als Beilage der allgemeinen Staatsrechnung dem Parla 
ment vorgelegt hat. 
Hier ist nur zu bemerken, dass der Minister der Kolo 
nien, obgleich er wegen der Natur der Verwaltung, die 
auf einer laufenden Rechnung ruht, welche keinen Platz 
im Etat findet, ermächtigt worden wäre von den Mass 
nahmen des Staatsrechmmgsgesetzes abzusehen, es als 
Pflicht betrachtete, sich möglichst demselben Gesetze 
anpassen zu müssen, als er die vom Parlament geneh 
migten Mittel anwendete.
	        
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