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fortdauernder Gründe, wenigstens um ein Drittel ver
mehrt wurden.
Die erstere wie die letztere Ursache des genannten
Zuwachses hängen von keinen augenblicklichen Umstän
den ab, da der Aufschwung der Bautätigkeit in vielen
Teilen des Königtums, als ein allgemeines Merkmal
erscheint, indem die Erhöhung der Miethen nach den
neuen Volks- und Sozial Verhältnissen, besonders in den
volkreichsten Städten, die Revision der schon bestätigten
und steuerpflichtigen Erträge rechtfertigt.
Doch von keinem neuen Steuerdruck auf Gebäuden
darf die Rede sein, da der Prozentsatz von 16.50 (Zehntel
eingeschlossen) ganz unverändert blieb, wie auch der
Begriff derselbe war, durch welchen die auf den Miethen
begründeten Erträge geschätzt wurden.
Was die Einkommensteuer anbetrifft, kann ihr Zu
wachs keiner fiskalischen Erbitterung wegen vorgekom-
men sein, indem man bei der Bestätigung von Erträgen
immer eine Methode und gewöhnliche Begriffe angewandt
hat und kein Gesetz auch vorschrieb, neue Lasten auf
zuerlegen.
Im Gegenteil wurden ja mehrere Steuerbefreiungen
und Erleichterungen für bestimmte Regionen und für
gewisse Kategorien zugestimmt.
Das Aufsteigen erscheint hingegen als eine Folge
der fortschreitenden und erfreulichen Entwickelung des
steuerpflichtigen Reichtums und es würde noch erheb
licher gewesen sein, wenn die Steuerbeamten das Mittel