Full text : Die Entwicklung der Berliner Vorortgemeinde Kleinschönebeck-Fichtenau unter besonderer Berücksichtigung der Finanzen

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nächtlichen  Sicherheit  auf  den  Straßen  und  Schaffung  bequemer  Beleuchtung ­
  und  Feuerung  der  allgemeinen  Wohlfahrt  diente,  in  der  Tat
auch  zurzeit  von  einer  neuerschlossenen  Einnahmequelle  noch  nicht  die
Rede  sein  kann,  so  sind  doch  die  Absichten  auf  dereinstige  Gewinnerzielung ­
  bei  dem  Bau  der  Gasanstalt  in  hohem  Maße  mitbestimmend
gewesen.  Handelt  es  sich  daher  auch  vorläufig  nur  um  Erstattung
(Gebühren  für  die  Hingabe  von  Gas),  so  will  ich  mit  der  Anweisung
zur  Ausführung  des  Kommunalabgabengesetzes  die  Anstalt  doch  als
gewerbliches  Unternehmen  bezeichnen,  bei  dem  im  Anfange  des  Betriebes
keine  namhaften  Überschüsse  erzielt  werden.
Hiernach  bleiben  also  nur  noch  Erwerbseinkünfte,  Gebühren  und
Beiträge,  sowie  Steuern  als  ordentliche  Einnahmen  der  Gemeinde  zu
besprechen.
Diese  Einnahmequellen  seien  in  privatwirtschaftliche  und  öffentlichrechtliche
  gegliedert,  wiewohl  ich  mich  der  Erkenntnis  nicht  verschließe,
daß  diese  theoretisch  leichte  Scheidung  in  der  Praxis  dort  auf  Schwierigkeiten ­
  stößt,  wo  die  Monopolstellung  der  Gemeinde  als  Unternehmerin
die  Kosten  des  gewerblichen  Produktes  infolge  ihres  öffentlichrechtlichen
Charakters  in  eine  Gebühr  und  sogar  adäquat  dem  Staatsmonopol  in
eine  indirekte  Steuer  (auf  den  Aufwand  z.  B.)  verwandeln  kann.

I.  Die  privatwirtschastlichen  Einnahmen.
a)  Die  Einnahmen  aus  Grundbesitz  und  Kapitalvermögen.
Da  der  aus  der  Darstellung  der  Separation  bekannte  geringe
Grundbesitz  der  Gemeinde  nur  durch  Grundstücke  vermehrt  werden
konnte,  die  man  in  Vorsorge  für  spätere  Zeiten  zu  Straßendurchbrüchen,
Friedhof  und  ähnlichen  Gemeindeveranstaltungen  anzukaufen  für  nötig
hielt,  sind  die  Einnahmen  aus  Landverpachtung  und  die  Erträgnisse
aus  den  mit  den  Grundstücken  verbundenen  Rechten  (Jagdverpachtnng)
sehr  geringfügig  geblieben.
Die  Möglichkeit,  den  für  öffentliche  Straßen,  Plätze  usw.  bestimmten
Grundbesitz  bisweilen  finanziell  nutzbar  zu  machen,  ohne  ihn  seinem
eigentlichen  Zweck  dauernd  zu  entziehen,  beschränkt  sich  in  Kleinschönebeck-F.
  auf  die  Verpachtung  einer  einzigen  Straßenparzelle  zu  gärtnerischer
Nutzung,  denn  Abgaben  für  die  Lagerung  von  Baumaterialen  oder  dergleichen ­
  kommen  wegen  des  überall  unbebaut  liegenden  Grund  und
Bodens  nicht  in  Frage.
Es  ist  noch  die  Verpachtung  eines  Straßenteils  als  Vorgarten  zu
erwähnen,  die  bei  der  kleinen  Pachtsumme  schon  mehr  den  Charakter
einer  Anerkennungsgebühr  annimmt.  Im  übrigen  wurde  eine  solche
            
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