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Organisationen durch Vereinbarung zwischen den Unternehmer
und Arbeiter» und Angestelltenorganisationen festzustellen. In
diesen Richtlinien muß der Grundsatz der Parität zwischen
der Angestellten- und Arbeiterschaft einerseits und zwischen
dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern andererseits ge
wahrt werden." Maßgebend dafür war dabei einmal die
ungeheure wirtschaftliche Bedeutung des Gesetzes, zum andern
die bei den Ausschußberatungen auch hier (und gerade hier
besonders schmerzlich) gemachte Erfahrung, daß Lebensfragen
des deutschen Wirtschaftslebens nicht nach sachlichen, sondern
nach parteipolitischen Gesichtspunkten entschieden waren und
entschieden werden sollten.
Dieser Antrag, der hiernach auf eine nochmalige Sach
verständigen - Durchberatung hinzielte, wurde gegen die
Stimmen der Antragsteller und der Deutschnationalen ab
gelehnt. Der Regierungsmehrheit, bestehend aus Mehrheits
sozialdemokratie, Zentrum und Demokraten, kam es offenbar
mehr aus die Schnelligkeit, als aus die Güte der gesetz
geberischen Arbeit an. Hatten doch die Mehrheitssozialoemo-
kraten im Ausschuß schon unter kaum versteckten Drohungen
die Verabschiedung Hals über Kopf als „Weihnachtsgeschenk"
für den von ihnen vertretenen Teil der Arbeiterschaft ge
fordert; war man doch dann ihnen so weit entgegenge
kommen, daß entgegen der ursprünglichen Absicht die Ra
tionalversammlung lediglich um dieses einen Gesetzes sich im
Januar versammeln mußte. Und von der gleichen Hast
zeugten die sich - nun anschließenden Tage der Beratung.
Eine Partei, die sich nicht lediglich in negierender Kritik
gefällt, sondern sich verpflichtet fühlt, wo immer es sei, auf
Besserung der Regierungsvorlagen positiv hinzuwirken, mußte
diese Pflicht beim vorliegenden Gesetz doppelt stark emp
finden. Nachdem der Antrag auf Verweisung an den Reichs
wirtschaftsrat abgelehnt war, galt es, durch entsprechende
Anträge zu versuchen, ob nicht wenigstens die schlimmsten
Fehler des Gesetzes und damit die schlimmsten Bedrohungen
des deutschen Wirtschaftslebens beseitigt werden könnten.
Die Deutsche Volkspartei hat darum trotz der Ablehnung
jenes ihres Verweisungsantrags zur zweiten Lesung im
Plenum eine lange Reihe von Abänderungsanträgen zu den
einzelnen Gesetzesbestimmungen eingebracht.
Schon in der Kommission hatte sie dies getan. Beweis
sind u. a. die in der Kommission* allein gelegentlich
der zweiten Lesung von den Vertretern der Deut-,