Full text: Das Betriebsrätegesetz

- 4 — 
Organisationen durch Vereinbarung zwischen den Unternehmer 
und Arbeiter» und Angestelltenorganisationen festzustellen. In 
diesen Richtlinien muß der Grundsatz der Parität zwischen 
der Angestellten- und Arbeiterschaft einerseits und zwischen 
dem Arbeitgeber und den Arbeitnehmern andererseits ge 
wahrt werden." Maßgebend dafür war dabei einmal die 
ungeheure wirtschaftliche Bedeutung des Gesetzes, zum andern 
die bei den Ausschußberatungen auch hier (und gerade hier 
besonders schmerzlich) gemachte Erfahrung, daß Lebensfragen 
des deutschen Wirtschaftslebens nicht nach sachlichen, sondern 
nach parteipolitischen Gesichtspunkten entschieden waren und 
entschieden werden sollten. 
Dieser Antrag, der hiernach auf eine nochmalige Sach 
verständigen - Durchberatung hinzielte, wurde gegen die 
Stimmen der Antragsteller und der Deutschnationalen ab 
gelehnt. Der Regierungsmehrheit, bestehend aus Mehrheits 
sozialdemokratie, Zentrum und Demokraten, kam es offenbar 
mehr aus die Schnelligkeit, als aus die Güte der gesetz 
geberischen Arbeit an. Hatten doch die Mehrheitssozialoemo- 
kraten im Ausschuß schon unter kaum versteckten Drohungen 
die Verabschiedung Hals über Kopf als „Weihnachtsgeschenk" 
für den von ihnen vertretenen Teil der Arbeiterschaft ge 
fordert; war man doch dann ihnen so weit entgegenge 
kommen, daß entgegen der ursprünglichen Absicht die Ra 
tionalversammlung lediglich um dieses einen Gesetzes sich im 
Januar versammeln mußte. Und von der gleichen Hast 
zeugten die sich - nun anschließenden Tage der Beratung. 
Eine Partei, die sich nicht lediglich in negierender Kritik 
gefällt, sondern sich verpflichtet fühlt, wo immer es sei, auf 
Besserung der Regierungsvorlagen positiv hinzuwirken, mußte 
diese Pflicht beim vorliegenden Gesetz doppelt stark emp 
finden. Nachdem der Antrag auf Verweisung an den Reichs 
wirtschaftsrat abgelehnt war, galt es, durch entsprechende 
Anträge zu versuchen, ob nicht wenigstens die schlimmsten 
Fehler des Gesetzes und damit die schlimmsten Bedrohungen 
des deutschen Wirtschaftslebens beseitigt werden könnten. 
Die Deutsche Volkspartei hat darum trotz der Ablehnung 
jenes ihres Verweisungsantrags zur zweiten Lesung im 
Plenum eine lange Reihe von Abänderungsanträgen zu den 
einzelnen Gesetzesbestimmungen eingebracht. 
Schon in der Kommission hatte sie dies getan. Beweis 
sind u. a. die in der Kommission* allein gelegentlich 
der zweiten Lesung von den Vertretern der Deut-,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.